Gebäudeenergiegesetz - GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728).
Das Gebäudeenergiegesetz ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
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