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Suche in EEG-Umlage

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.

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Rechtsprechung– 6 A 1762/15
Aktenzeichen: 6 A 1762/15

Leitsatz: Factoringkosten können bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung im Rahmen der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 41 ff. EEG 2009 nicht als "sonstige Kosten" berücksichtigt werden.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2018 beträgt:

6,792 ct/kWh.

 

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Aufsatz

Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Entwicklung der auf die EEG-Umlage bezogenen Privilegierung des Verbrauchs von eigenerzeugtem Strom sowie die Behandlung von Bestandsanlagen. Dabei gehen sie auf verschiedene Eigenerzeugungskonzepte ein und prüfen die geltenden Bestandsschutzregelungen.

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Votum 2017/47
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/47

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund falsch abgerechneter Zählerstände hat oder ob dieser verjährt ist (im Ergebnis wurde die Verjährung bejaht).

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Rechtsprechung– VIII ZR 232/16

Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. März 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 24. August 2012 bis zum 31.

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Rechtsprechung– VIII ZR 281/16

Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. September 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die historische und aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Stromspeichern vor dem Hintergrund der EEG-Umlage-Belastung.

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Rechtsprechung– 9 U 455/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Anspruch auf Zinszahlungen gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) geltend machen kann, sofern das EVU keine korrekten Angaben über ihre Energielieferungen gemacht hat. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 6 A 1313/17.Z
Aktenzeichen: 6 A 1313/17.Z

Sachverhalt: Ein Nahrungsmittelproduzent erreicht in der Vorinstanz die Einordnung seiner Herstellung von Paniermehl als Dauerbackware i.S.d. Anlage 4

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Aufsatz

In dem Aufsatz befassen sich die Autoren mit der Fragestellung, inwieweit bei dezentralen Stromerzeugungskonstellationen, in denen der Strom einer EEG-Anlage als Eigenverbrauch auch an Dritte weitergegeben wurde, nachträglich die EEG-Umlage zu zahlen sei.

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Votum 2017/43– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/43

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Dach-Solaranlagen zweier Anlagenbetreiber auf verschiedenen Gebäuden zusammenzufassen sind oder ob der Strom aus diesen eigenständig nach dem EEG 2009 zu vergüten ist.

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Rechtsprechung– 6 A 1908/15
Aktenzeichen: 6 A 1908/15

Leitsatz des Gerichts:
Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle steht bei Anwendung des § 3 Nr. 14 EEG 2012 kein eigenständiges Prüfungs- und Entscheidungsrecht zu.

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Empfehlung 2017/29– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/29

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 28. März 2018 die Empfehlung zum Thema »Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 - Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Mai 2016 (Az. T-47/15) zum EEG 2012.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm »Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende

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Rechtsprechung– VIII ZR 147/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will, hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren und ist deshalb grundsätzlich auch selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur.

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Aufsatz

Der Autor erläutert in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bestehende Möglichkeit, die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom zu erhalten, sofern die Modernisierung einer Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 durchgeführt worden ist.

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Rechtsprechung– 14 U 5/16
Aktenzeichen: 14 U 5/16

Sachverhalt: Die Klägerin unterhält Verträge mit Endkunden, in deren Rahmen sie „Energiedienstleistungen“ erbringt. Die Beklagte ist eine von vier Übertragungsnetzbetreiberinnen (ÜNB) in Deutschland. Die Parteien streiten um den Belastungsausgleich nach dem EEG 2012 und EEG 2014 (Bundesweiter Ausgleich).

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Rechtsprechung– 8 B 69.16
Aktenzeichen: 8 B 69.16

Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.

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Aufsatz

Die Autorin stellt drei Entscheidungen bezüglich der Nachsichtgewährung bei der Unvollständigkeit eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage dar. Sie vergleicht die Urteile des VG Frankfurt am Main vom 9. Februar 2016 - 5 K 2016/14.F, vom 23. Februar 2016 - 5 K 200/14.F und des Hessischen VGH vom 13.

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Aufsatz

Im Beitrag behandelt der Autor das zu erwartende Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und das Potenzial, welches vor Ort erzeugter und an die Mieter verkaufter Solar- oder BHKW-Strom bietet. Er geht auch auf den Unterschied zur indirekten Förderung mittels EEG-Umlagebefreiung, Kritik von verschiedenen Verbänden am Mieterstromgesetz und verschiedene Mieterstrommodelle, wie z.B.

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Rechtsprechung– 6 A 1584/15
Aktenzeichen: 6 A 1584/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein stromintensives Unternehmen bei Umzug im Jahr 2013 den Begrenzungsbescheid für die EEG-Umlage auf die neue Betriebsstätte übertragen lassen kann, bzw. alte und neue Abnahmestelle als eine betrachtet werden können. 

Ergebnis: Verneint

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Rechtsprechung– 6 A 1584-15
Aktenzeichen: 6 A 1584-15

Sachverhalt: Zu der Frage, ob bei Umzug eines EEG-Umlage-befreiten Unternehmens die alte und neue Abnahmestelle gemeinsam betrachtet werden können, um dem Unternehmen, welches lediglich seinen Standort und damit seinen Anschlusspunkt, nicht aber seinen Stromverbrauch ändert, für das betroffene Jahr und die beiden Folgejahre die Befreiung der EEG-Umlage zu ermöglichen.

Ergebnis: Verneint.

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