Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 28. März 2018 die Empfehlung zum Thema »Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 - Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Bemerkungen
Die Clearingstelle weist daraufhin, dass sich der Wortlaut des § 61l EEG 2021 mit Wirkung vom 27. Juli 2021 geändert hat. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/gesetz/6064.
Der geplante Teil II der Empfehlung wurde verworfen.