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Modernisierung umlagebefreiter Bestandsanlagen: Frist bis zum Jahresende beachten!

Der Autor erläutert in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bestehende Möglichkeit, die Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom zu erhalten, sofern die Modernisierung einer Bestandsanlage vor dem 1. Januar 2018 durchgeführt worden ist.

Datum
Autor(en)

Thomas Binder

Fundstelle

Sonne Wind & Wärme 07+08/2017, 84