Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung wurde am 28. Juli 2022 verkündet und tritt vorbehaltlich der Artikel 5a und Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es werden weitreichende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts und im Bereich der Endkundenbelieferung vorgenommen.
Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
Der Beitrag stellt das in der Beschleunigungsnovelle 2019 neu geregelte differenzierte Vorgehen bei verschiedenen praxisrelevanten Konfliktsituationen zwischen der Netzausbauplanung und der konkurrierenden räumlichen Gesamtplanung vor, da es in der Vergangenheit zu den umstrittensten Materien des NABEG gehört hätte, welche Planung vorrangig sei.
In diesem Aufsatz befasst sich die Autorin mit den Richtlinien und Anforderungen von Netzanschlussbedingungen für PV-Anlagen. Hierbei geht sie auf den Netz- und Anlagenschutz von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, sowie die Überwachungsfunktionen und die dazugehörigen Anwendungsregeln ein. Darüber hinaus stellt sie den Network Code „Requirements for Generators“ vor, welcher einheitliche Anforderungen in ganz Europa bereitstellen soll.
Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und der Bundesverband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft haben ein gemeinsames Memorandum unterzeichnet, das eine Beschleunigung des PV-Ausbaus in Bayern als gemeinsames Ziel feststellt.
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Die Studie „100% erneuerbare Energie für Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Dezentralität und räumlicher Verbrauchsnähe – Potenziale, Szenarien und Auswirkungen auf Netzinfrastrukturen“ vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) und der TU Berlin in Kooperation mit der 100 Prozent Erneuerbar Stiftung vergleicht fünf unterschiedliche Szenarien der vollständigen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien.
Der Aufsatz befasst sich mit den Schwierigkeiten von PV-Anlagen an das Netz angeschlossen zu werden. Durch den zuständigen Netzbetreiber solle es oft zu Verzögerungen kommen, da diese sich spät oder gar nicht zum Netzanschlussbegehren äußern würden. Die Autorin ruft dazu auf, das Netz so auszubauen, dass Anlagenbetreiberinnen davon ausgehen können ihre Anlage an das zuständige Netz anschließen zu können.
1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.
Im Zwischenbericht „Der Systementwicklungsplan – Umsetzungsvorschlag für eine integrierte Infrastrukturplanung in Deutschland“ der Deutschen Energie-Agentur (dena), schlagen die Autoren die Einführung eines vorgelagerten Planungsprozesses – des Systementwicklungsplans (SEP) – vor, der den Energieinfrastrukturplanungsprozessen (NEP Strom, NEP Gas, NAP Verteilnetz, ggf.
Der Autor befasst sich mit dem Begriff der Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG und schlägt eine konkrete Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Grundsät
Die Autorin berichtet über die aktuelle Lage im Bereich Engagement und Investitionen bei erneuerbaren Energien (insbesondere Fotovoltaik) von Energieversorgungs-unternehmen. Wegen ihrer Größe und ihres Flexibilitätsmangels gibt es heute lediglich 10% von Unternehmen, die die Investitionen in erneuerbare Energien für sich als vorrangig definiert haben. Es könnte sich allerdings in der nächsten Zukunft ändern - mehr und mehr Staaten verpflichten sich zur Klimaneutralität, was Anreize und Entbürokratisierung für Erneuerbare-Projekte bedeute.
Die Studie Stromnetz 2050, erstellt von der TransnetBW GmbH, behandelt essentielle Fragen der Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich des Energiesystems im Jahr 2050 und welche Anforderungen an das Übertragungsnetz gestellt werden.
Ab dem Oktober 2020 werden die Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, sich auf den Redispatch 2.0 umzustellen. Für mehr als 800 deutsche Verteilnetzbetreiber bedeute das, dass sie sich selbst mit der Erstellung der Erzeugungs- und Lastprognosen sowie der Instandhaltung des eigenen Netzgebiets beschäftigen müssten. Die Autorin stellt in ihrem Artikel eine Softwarelösung eines Berliner Unternehmens vor, die mithilfe der KI präzise Prognosen erstellen könne. Das Prognosesystem sei in der Lage eine Vielzahl der Datenformate zu verarbeiten und verschiedene Modelle dazu zu nutzen.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Investitionen in die Energiewirtschaft, wie z.B. in Windkraftanlagen oder Ladeinfrastruktur, Arbeitsplätze und Wertschöpfung vor Ort schaffen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass bis zu zwei Drittel der Wertschöpfung im jeweiligen Bundesland und bis zu einem Fünftel in der unmittelbaren Region verbleiben. Die genauen quantitativen Vorteile der jeweiligen Investitionen variieren jedoch je nach Projekt.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Zurzeit sei die Anzahl der Ladepunkte und die Netzauslastung niedrig, es würde sich aber im kommenden Jahrzehnt schnell ändern, weshalb eine durchdachte Planung der Ladeinfrastruktur im Voraus gewährleistet werden müsste. Eine Verwaltung der Infrastruktur mithilfe des IoT (Internet-of-Things) und Smart-Grids biete viele neue Perspektiven und eröffne Möglichkeiten für ein effizientes und kohärentes Ausbauvorgehen.
Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.
Ergebnis: Bejaht.
Die Autorin behandelt eine von den Städten Görlitz (Deutschland) und Zgorzelec (Polen) geplante gemeinsame Fernwärmeversorgung. Zunächst solle dafür ein Kohle-Heizwerk auf Erdgas umgestellt, seine Leistung reduziert und die alten Kohlekessel teilweise durch neue Blockheizkraftwerke ersetzt werden. Danach werde das BHKW auf Biomasse umgerüstet und anschließend erfolge der Bau einer zweieinhalb Kilometer langen Fernwärmeleitung zwischen den Städten.
Der Übertragungsnetzbetreiber der östlichen Bundesländer, 50 Hertz, will bis zum Jahr 2032 eine vollständig regenerative Stromversorgung in seinem Gebiet ermöglichen. Diese Intention gilt bereits als Strategie des Unternehmens und solle, abgesehen von dem Zubau der erneuerbaren Stromquellen, mithilfe neuer Ansätze in der Systemführung und umfangreicher Digitalisierung realisiert werden.
Ab dem 01.10.2021 unterfallen die kleinen konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen (ab 100 kW) den neuen Regelungen zum Redispatch während nur die größeren Anlagen (ab 10 MW) zur Zeit dazu verpflichtet sind. Diese Änderungen bedeuten einen enormen Anstieg der Anzahl stetig zu überwachenden Anlagen. Dazu müsse in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern umfassend vertieft werden.