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Verordnung (EU) 2022/869 - Energieinfrastruktur

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 30. Mai 2022 die Verordnung (EU) 2022/869 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 erlassen, welche am 3. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

Die Verordnung legt Leitlinien für die rechtzeitige Entwicklung und Interoperabilität von vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridoren und -gebieten fest, die dazu beitragen, die Eindämmung des Klimawandels, insbesondere die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der EU für 2030 und ihres Ziels der Klimaneutralität bis spätestens 2050 sicherzustellen und Verbundnetze, Energiesicherheit, Markt- und Systemintegration, Wettbewerb zum Nutzen aller Mitgliedstaaten und erschwingliche Energiepreise zu gewährleisten. 

Datum
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2022, Nr. L 152, S. 45