Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein ca.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Ja.
Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und eine oder mehrere lediglich den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen), ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.
Die Studie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele - Notwendigkeit und mögliche Umsetzungsoptionen“ im Auftrag des Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt durch die Bosch & Partner GmbH, d
Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.
Der Aufsatz handelt von PV-Anlagen, die als Überdachung von Parkplätzen fungieren. Insbesondere wird auf die verschiedenen Bauweisen und Konstruktionen eingegangen. Durch standardisierte Unterkonstruktionen könnten die PV-Anlagen flexibel und kostengünstig erbaut werden.
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Aufspülung mit Elbsand zur Schaffung von Industrieflächen eine (fiktive) „sonstige bauliche Anlage“ gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 darstellt, die zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde.
Der Autor befasst sich mit dem Markt schwimmender Photovoltaik-Anlagen. Insbesondere in solchen Staaten, in denen Platzmangel herrsche, seien die Anlagen zunehmend beliebt. Allerdings würden rechtliche Standards nicht immer mit dem schnell wachsenden Markt mithalten können. Dies betreffe insbesondere die Sicherheitsstandards für Ausrüstung und Technologie, die eigentlich für Solaranlagen an Land entwickelt worden seien, so wie beispielsweise Anforderungen an Kabel oder Befestigungs- und Ankersysteme.
Sachverhalt: Die Klägerin (Vermieterin) verlangt von der Beklagten (Mieterin einer Wohnung) die Entfernung einer seitens der Beklagten auf dem Balkon der Mietwohnung installierten Solaranlage. Die Anlage sei nicht hinreichend sicher angebracht worden und verstoße außerdem gegen baurechtliche Vorschriften.
Entscheidung: Verneint.
In dem vorliegenden Artikel berichtet der Autor über die PV-Kleinstanlagen und ihre vage rechtliche Lage in Deutschland. Es handelt sich um die sog. steckerfertigen PV-Anlagen, die lediglich auf einem Balkon montiert und direkt ans Netz angeschlossen werden können.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin streitet um die Höhe der Vergütung von vier Modulbäumen, weil diese ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht seien. Zudem seien die die Anlagen an einem Gebäude angebracht, dass anderen Zwecken als der Stromerzeugung diene. Auch bestand eine anderweitige Nutzung des Gebäudes bereits.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit einer möglichen Solarpflicht mit der Verfassung. Dabei werden zunächst die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgestellt, insbesondere die bereits eingeführten Solarpflichten in Hamburg und Baden-Württemberg. Anschließend wird die Frage der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Länder beleuchtet.
Die Autorin behandelt in ihrem Aufsatz die Vorteile der Agrophotovoltaik, zu denen eine doppelte Nutzung der Fläche bei hoher Akzeptanz gehört. Die Fläche erwirke durch die Nahrungsmittelproduktion bei gleichzeitiger Stromerzeugung eine sehr hohe Effizienz. Zudem wirke sich der Schattenwurf positiv auf den Nahrungsmittelertrag aus. Die Autorin stellt einige erfolgreiche Projekte vor.
Die Autorin berichtet über die aktuelle Lage im Bereich Engagement und Investitionen bei erneuerbaren Energien (insbesondere Fotovoltaik) von Energieversorgungs-unternehmen. Wegen ihrer Größe und ihres Flexibilitätsmangels gibt es heute lediglich 10% von Unternehmen, die die Investitionen in erneuerbare Energien für sich als vorrangig definiert haben. Es könnte sich allerdings in der nächsten Zukunft ändern - mehr und mehr Staaten verpflichten sich zur Klimaneutralität, was Anreize und Entbürokratisierung für Erneuerbare-Projekte bedeute.
Um das große Potenzial von Dachflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu nutzen, empfehlen die Autoren die Einführung einer Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. In Kombination mit einem Verpachtungskataster könne sichergestellt werden, dass Eigentümer und Eigentümerinnen mit unrentablen Dachflächen diese Pflicht nicht erfüllen müssten. Die Studie beschreibt mehrere Optionen für die genaue Ausgestaltung einer solchen Pflicht. Die Autoren analysieren die Auswirkungen mit ihren Vor- und Nachteilen.
Der Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende - Ein Leitfaden für Deutschland“, des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erläutert das Potenzial, den aktuellen Technologiestand sowie den Rechtsrahmen der Agri-Photovoltaik.
Die Autoren befassen sich mit dem EEG 2021-Entwurf und beleuchten stichpunktartig die verschiedenen Neuerungen und Änderungen.
Zunächst skizzieren sie die wichtigsten Motive des Gesetzgebers und beschreiben anschließend übersichtsartig die relevantesten Änderungen bei Erzeugungsanlagen in folgenden Bereichen:
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.