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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 3/2020

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag zwei Voten vor. Das Votum 2020/14 der Clearingstelle hat geklärt, ob es sich bei einem Zubau von PV-Modulen zu einer Bestandsanlage nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit. a EEG 2017 um eine Erweiterung im Sinne des § 61e Abs. 2 Nr. 1 lit. c EEG 2017 handelt und ob sich damit die EEG-Umlage für den in diesen PV-Modulen erzeugten und für die Eigenversorgung verbrauchten Strom auf null verringert. Auch erläutern die Autoren das Votum 2019/38, bei dem sich die Frage stellte, ob bei einer geplanten Eigenversorgungskonstellation mit einem noch zu realisierenden PV-Speicherkonzept mangels (mittelbaren) Netzanschlusses eine Befreiung von der EEG-Umlagepflicht gemäß § 61 a Nr. 2 EEG 2017 in Betracht kommt.

Datum
Autor(en)

Catalina Krumrey, Alexander Todorovic

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 3/2020, 179 - 180