In dem Aufsatz berichtet der Autor über das BHKW-Motorensymposium der IG Biogasmotoren Anfang September in Hamburg. In 18 Vorträgen behandelten die Referenten anstehende Probleme der Biogasbranche und Lösungsansätze aus der Praxis. Große Themen bildeten dabei u.a. die Fahrweise des Motors, Gasspeicher, Notstrombetrieb und Emissionsverhalten.
Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.
Ergebnis: Bejaht.
Der Autor befasst sich mit den die Diskussionen auf der Biogas Convention dominierenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung innerhalb der Biogasbranche. Das Energiesammelgesetz würde zwar positive Signale für die Biogasbranche beinhalten, der Anlagenbestand sei dadurch allerdings nicht gesichert und die Reststoffvergärung nicht angeschoben. Die Biogasbranche würde sich z.Z.
Für den Erhalt des sog. Emissionsminimierungsbonus (auch Formaldehydbonus gennant) des EEG 2009 für Biogasanlagen ist das Emissionsminimierungsgebot der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu erfüllen.
Im Lichte der geplanten Herabsetzung der Grenzerwerte für Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken zeigt der Autor Lösungen in Form von Nachrüstungen sowie eine Marktübersicht der Produkte zur Abgasreinigung einiger Hersteller auf.
Im Beitrag erläutert der Autor die technischen Einzelheiten zur Abgasnachbehandlung im Hinblick auf die angekündigten Verschärfungen der Grenzwerte bei den Emissionen von Biogas-Blockheizkraftwerken. Hierbei geht er auf die einzelnen Reinigunggsschritte sowie die unterschiedlichen Konzepte der Hersteller ein.
Der Autor erörtert die Anforderungen an Gasmotor- und Zündstrahl-Blockheizkraftwerke bezüglich der Luftreinhaltung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Sachverhalt:
Der Beitrag behandelt die fünfte, bevorstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Der Autor benennt die geplanten Änderungen und analysiert deren Konsequenzen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Unter die wichtigsten Änderungen fielen bspw. neue Formaldehydgrenzwerte und weitere neue Grenzwerte für BHKW-Emissionen sowie neue Anforderungen an die Emissionsmessungen.
Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.
Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.
In seinem Beitrag geht der Autor auf das Hinweisverfahren 2009/28 der Clearingstelle EEG ein, das sich mit der Klärung des Beginns und der Dauer des Anspruchs auf den Emissionsminimierungsbonus (Luftreinhaltebonus) beschäftigt.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft.