Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über
Das 50. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ fand am 6. November 2025 im Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets setzt die europäischen Vorgaben des Binnenmarktpakets in nationales Recht um.
Insbesondere werden Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, zum Netzanschlussvorrang für Biomethanerzeugungsanlagen und der Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU ab Ende 2049 in das EnWG aufgenommen.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.
Leider kann die Clearingstelle nicht alle Rechtsfragen klären, die eine Erneuerbare-Energien-Anlage betreffen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt, der für das Jahr 2026 einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorsieht. Ziel ist es, die Belastungen der Stromkunden durch hohe Netzentgelte zu senken. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für Endkunden spürbar dämpfen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ fand am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs standen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis.
Der BDEW hat in der Studie zur Energieversorgung 2024 Kennzahlen des Energieverbrauchs und der Energieversorgung aus dem Jahr 2024 veröffentlicht. Weiter werden die Bereiche Stromwirtschaft, Gaswirtschaft, Fernwärmeversorgung, Wasserstoffwirtschaft, Entwicklung der CO2-Emissionen und die Strom- und Gaspreise der Haushalte betrachtet. Ein weiterer Aspekt sind die Entwicklungen im Raumwärmemarkt in Bezug auf bauen, wohnen und heizen.
Das Diskussionspapier „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ der Bundesnetzagentur behandelt die konzeptionelle Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik im deutschen Strommarkt vor dem Hintergrund der Energiewende.
Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt. Dieser verpflichtet alle Anschlussnetzbetreiber zur jährlichen Überprüfung der Steuerbarkeit der Anlagen in ihrem Netzgebiet.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 12 Abs. 2b EnWG. Demnach sind Netzbetreiber aller Spannungsebenen verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit nach § 13a Abs. 1 bzw. § 14 Abs. 1 EnWG erfüllt sind.
Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Beschlusses BK6-22-300 Netzbetreiber verpflichtet, nach dem Stand der Technik bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu entwickeln. Für die Tenorziffern 2a, 2b, 2c liegen nun die finalen Empfehlungen des
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Im November 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Systementwicklungsstrategie (SES) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Festlegungen sind gemäß §§ 12a, 15b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in den Szenariorahmen der Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Gas/Wasserstoff zu berücksichtigen, um eine sektorenübergreifend kohärente Strom- und Gasnetzplanung sicherzustellen.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Die Bundesnetzagentur kann nach § 85a Abs. 1 und 2 EEG 2023 die Höchstwerte der Ausschreibungen für erneuerbare Energien festlegen.
Der Tagungsbericht enthält einen Überblick über das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, welches am 12. Juni 2024 im Magnus-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde hybrid durchgeführt und widmete sich dem Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“.
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.