Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 20. Dezember 2016 im Verfahren BK6-16-200 bzw.
Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) hat die 1. und 2. Auflage seines Leitfadens zum Thema »Mieterstrom« veröffentlicht, der technische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen von Mieterstrommodellen beleuchtet. Es werden Besonderheiten von Mieterstrom in der Immobilien- und Energiewirtschaft untersucht und darüber hinaus Projektbeispiele verschiedener Geschäftsmodelle vorgestellt.
Die Technischen Richtlinien (TR) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien e. V. (FGW-Richtlinien) haben das Ziel, Messverfahren festzulegen, mit denen verlässliche und vergleichbare Daten über Windenergieanlagen nach dem neuesten Stand der Technik ermittelt werden können.
Die Autorin befasst sich in Ihrem Beitrag mit den Kernpunkten des Windseegesetzes (WindSeeG). Hierbei wird der gesamte Prozess von der Planung bis zur Errichtung der Windenergieanlage auf See betrachtet, auf die Auswirkungen für die Übertragungsnetzbetreiber eingegangen und die Regelungen bezüglich Nachnutzung beschrieben. Abschließend geht der Artikel in einem Fazit auf die Ausschreibungen, das mögliche Klagepotential aufgrund der getroffen Regelungen und die Schwierigkeiten bezüglich der Normierung des Eintrittsrechts ein.
Die Autoren analysieren im Kontext des Urteils des EuG vom 10. Mai 2016 zum Beihilfecharakter des EEG 2012 und dem anhängigen Revisionsverfahren die Beihilfequalität des EEG 2014.
Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf benachbarten landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken, die Biogas von einem gemeinsamen Fermenter beziehen, sowie eine gemeinsame Stromleitung, einen gemeinsamen Transformatorkasten und einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt nutzen, als eine einheitliche Anlage anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2016 die erste Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikanlagen eingeleitet.
Gebotstermin ist der 1. Februar 2017 (24:00 Uhr). Die Gebote müssen innerhalb dieser Abgabefrist am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Dezember 2016 die Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 27 Gebote mit einem Gebotsumfang von 163 Megawatt (MW) bezuschlagt. Insgesamt waren 76 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 423 MW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 160 MW abermals mehrfach überzeichnet.
Die Studie des Helmholz Zentrums, der Universität Leipzig und der Luleå University of Technology untersuchen ob der häufig geforderte technologieoffene Ansatz für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen der erneuerbarer Energien als zielführend anzusehen ist. Hierbei wird am Beispiel Deutschlands aufgezeigt, warum eine Förderung spezieller Technologien deutliche ökonomische Vorteile bieten kann.
Am 5. Dezember 2016 fand das 25. Fachgespräch im Tagungszentrum Aquino in Berlin-Mitte statt.
Im Beitrag wird die aktuelle globale Entwicklung des Ausbaus von Fotovoltaik-Anlagen sowie von Stromspeichermärkten und den Einsatzmöglichkeiten am Regelenergiemarkt dargestellt.
Der Artikel befasst sich mit unterschiedlichen Formen der Ausschreibung auf internationaler Ebene und den dabei auftretenden Herausforderungen. Neben der technischen Planung, der Finanzierungsfrage und dem Investitionskostenplan würden auch Fremdsprachenkompetenzen eine wichtige Rolle spielen. Dadurch könne das Angebot in Kommunikation mit den jeweiligen Experten direkt am geplanten Standort erstellt werden. Ziel sei, mit einem kostengünstigen und technisch überzeugenden Angebot an der Ausschreibung teilzunehmen.
Der Beitrag beschreibt das Planungsvorhaben eines mittelständischen Unternehmens, das sich die Eigenverbrauchsoptimierung und die Sektorenkopplung mit Ökostrom zum Ziel setzt. Neben den PV-Bestandsanlagen seien ein Wärmepumpenkonzept und ein Lithium-Speicher geplant, der zudem Regelenergie bereitstellen könne. Da der Speicher sowohl zum Eigenverbrauch als auch zur Einspeisung genutzt werden solle, falle die EEG-Umlage an.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ab wann Repowering bei EEG-Bestandsanlagen technisch sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen Aspekte beachtet werden sollten. Demnach sei der Austausch von Bauteilen generell kostenintesiver als Neubaumaßnahmen. Nichtsdestotrotz lohne sich Repowering bei einem Großteil der Anlagen, da sich die Kosten verhältnismäßig schnell amortisieren würden. Bei jeglicher Änderung der Anlage sei zu beachten, dass der Netzbetreiber stets darüber zu informieren ist und ggf.
In dem Beitrag wird auf die Komplexität von Mieterstrommodellen hingewiesen und erläutert, in welche unterschiedlichen Bereiche sich die Organisation eines Mieterstrommodells aufteilt. Es wird hervorgehoben, dass für die Planung und Ausführung eines Mieterstrommodells Fachwissen im rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereich erforderlich sei, sodass hierfür die Beauftragung eines Energiemarktexperten empfohlen wird.
Die im Dezember 2016 veröffentlichte Technische Norm "Photovoltaik (PV) Systeme - Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung" definiert Mindestanforderungen an die effektive Dokumentation von netzgekoppelten PV-Solarsystemen mit einer ausführlichen Beschreibung des Inbetriebnahmeprüfung und Prüfkriterien.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten geöffneten Ausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Königreich Dänemark gemäß Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) bekannt gegeben.
Die Vergütung nach § 40 Absatz 2 EEG 2014 (und nachfolgende Fassungen) kann geltend gemacht werden, sofern die Wasserkraftanlage
- vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurde
und
- das Leistungsvermögen der Anlage durch eine wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme erhöht wurde
oder
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei der ehemals als Lehr- und Feldflugplatz genutzten Vorhabensfläche um eine Konversionsfläche aus militärischer Nutzung gemäß § 51 Abs. 1
Die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen oder auch Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein seit 2004 auf Bundesebene geltendes Regelwerk zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen der Bevölkerung. Die Richtlinie dient auch als Arbeitsgrundlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob der Strom, der in
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die Rolle von Bürgerwindprojekten in der Energiewende. Dabei gehen sie insbesondere auf die Unsicherheiten und Risiken ein, die sich für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 ergeben und stellen das Konzept der Co-Finanzierung der GLS Bank vor, bei der das Risikokapital auf Bürgergruppe, Bank und einen weiteren potentiellen Co-Investor verteilt wird.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die selbstschmierende Gleitlager für Windkraftanlagen vor. Dabei geht er insbesondere auf die Vorteile dieser Lager, wie beispielsweise die Umweltfreundlichkeit durch die Vermeidung einer externen Schmierstoffversorgung sowie ein reibungsarmer und somit wartungsfreier Betrieb, ein.