Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei der ehemals als Lehr- und Feldflugplatz genutzten Vorhabensfläche um eine Konversionsfläche aus militärischer Nutzung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2014 und gemäß §§ 55, 88 EEG 2014 i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 6 b), § 22 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) FFAV handelt (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.Direktlink zur Datei | Datum Aufsteigend sortieren | Typ | Dateigröße | |
---|---|---|---|---|
Votum 2016/48 | 134 kB |