Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
Ob Einspeisemanagement-Maßnahmen bei der Ermittlung des Zeitraums der verlängerten Anfangsvergütung bei Windenergieanlagen (WEA) besonders zu behandeln sind, hängt vom Datum ihrer Inbetriebnahme ab.
Welche fiktiven Strommengen bei der Anwendung des Referenzertrags zu berücksichtigen sind, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage (WEA) ab.
Für Windenergieanlagen (WEA), die unter Geltung des EEG 2012 in Betrieb genommen wurden: ja. Für WEA, die früher in Betrieb genommen wurden: nein.
Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 ihren Hinweis zu dem Thema „Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014“ beschlossen.
Dem Hinweisverfahren insgesamt voraus ging eine Konsultation der betroffenen Kreise zu tatsächlichen Fragen. Die vorab konsultierten Verbände und öffentlichen Stellen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in der unten genannten Listen aufgeführt.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf das mit dem EEG 2014 erneuerte Referenzertragsmodell für Windenergieanlagen ein und stellen in diesem Zusammenhang Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer IWES vor, in der die Standortqualität verschiedener Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 und EEG 2014 analysiert wird.
Der Autor beschreibt, inwieweit Fotovoltaik- und Windenergieanlagen bereits in die Netzsteuerung mit eingebunden sind. Dabei geht er sowohl auf die Anforderung der Frequenz- und Spannungshaltung für Windparks als auch auf die Einbindung der Photovoltaik in die Netzsteuerung sowie die erhöhte installierte PV-Leistung im Niederspannungsnetz dank Blindleistungsbereitstellung ein.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.