In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob der Strom, der in dem geplanten Kraftwerk erzeugt wird, beim Anschluss an das Verteilnetz nach dem EEG zu vergüten ist.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.