Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
- ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie mit der Mitteilung an den Netzbetreiber begonnen hat, auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen der Flexibilitätsprämie noch nicht erfüllt wurden (im Ergebnis bejaht),
- wann der Anlagenbetreiber erstmals die Auszahlung der Flexibilitätsprämie verlangen konnte und
- in welchem Zeitraum dafür die erforderliche Mindestauslastung der Anlage einzuhalten war.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.