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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 76 - 100 von 152 gesamt (Seite 4 von 7).
Empfehlung 2016/26 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die öffentliche Anhörung am 26. Oktober 2016 und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Mit der Empfehlung 2016/26 beantwortet die Clearingstelle EEG die Verfahrensfragen eins bis drei. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 wird das Empfehlungsverfahren zur Verfahrensfrage vier abgetrennt.  Die Klärung der vierten Verfahrensfrage wird im Empfehlungsverfahren 2017/27 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« fortgeführt.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Schiedsspruch 2017/4 – Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden dem Schiedsgericht die Fragen vorgelegt,  ob

  1. der Schiedskläger seine Windenergieanlage an Land mit einer installierten Leistung von 800 kW und Inbetriebnahme am 8. Januar 2010 innerhalb der 3-Monats-Frist nach der Anlagenregisterverordnung (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Absatz 3 Nummer 2 AnlRegV) registriert hat (im Ergebnis bejaht) und
  2. verneinendenfalls,
  • ob die Schiedsbeklagte berechtigt war, die Vergütung einschließlich der erhöhten Anfangsvergütung des Schiedsklägers für den in seiner Windenergieanlage an Land erzeugten und in ihr Netz eingespeisten Strom zu verringern und
  • bejahendenfalls: für welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Reduzierung der Vergütung besteht.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2017/5 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/5

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf das vergütungserhaltende Ersetzen von bereits demontierten und verschrotteten PV-Modulen hatte (im Ergebnis bejaht).  

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2016/45 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/45

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob der Strom, der in dem geplanten Kraftwerk erzeugt wird, beim Anschluss an das Verteilnetz nach dem EEG zu vergüten ist.  

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2016/12 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/12

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

 

Stellungnahme 2015/40/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/40/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob sich bereits aus den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen über die örtliche Netzsituation unzulässige Spannungsanhebungen ergeben mit der Folge, dass jegliche Einspeisung des Solarparks vor Fertigstellung des Umspannwerks nicht netzverträglich gewesen sei (so die Beklagte), oder ob es technisch möglich gewesen wäre, (ggf. Teil-)Einspeisungen aus dem Solarpark in das Netz der Beklagten netzverträglich vorzunehmen (so die Klägerin) und wenn ja, in welchem Umfang (im Ergebnis die Möglichkeit auch einer Teileinspeisung verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2016/42/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/42/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).

In einer ergänzenden Stellungnahme hat die Clearingstelle EEG zudem Ausführungen zu der Frage veröffentlicht, ob das Vorhalten eines Zweirichtungszählers – bzw. eines Bezugszählers – für die in Volleinspeisung betriebenen Solaranlagen des Klägers notwendig i.S.d. EEG ist (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme sowie der ergänzenden Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2016/43 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/43

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 für das Jahr 2014 hat, obgleich die Anlagenbetreiberin die Nachberechnungen erst nach dem 28. Februar 2015 übermittelt hat (im Ergebnis bejaht).  

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Hinweis 2016/19 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/19

Die Clearingstelle EEG hat am 10. November 2016 den Hinweis zu dem Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gemäß der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der registrierten öffentlichen Stelle sowie der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Schiedsspruch 2016/27 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/27
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Fotovoltaikinstallation der Schiedsklägerin am 28. Juni 2010 gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen wurde, insbesondere, ob hierfür unter Anwendung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 4. November 2015 eine ortsfeste Installation der Module auf dem Gebäudedach erforderlich war.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2016/20 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/20
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 51 Abs. 1

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob für den Strom, der in einer geplanten PV-Anlage auf einer zur Rekultivierung vorgesehenen ehemaligen Tagebaufläche erzeugt werden soll, ein Anspruch auf Förderung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 besteht und ob insbesondere die Vorhabensfläche eine nicht zur Solarstromerzeugung errichtete »sonstige bauliche Anlage« im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 darstellt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Hinweis 2015/42 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2016 ihren Hinweis zu dem Thema „Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014“ beschlossen.

Dem Hinweisverfahren insgesamt voraus ging eine Konsultation der betroffenen Kreise zu tatsächlichen Fragen. Die vorab konsultierten Verbände und öffentlichen Stellen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in der unten genannten Listen aufgeführt.

Dem eigentlichen Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannte Liste aufgeführt.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.


Beachten Sie bitte, dass der Gesetzgeber durch das EEG 2017 eine neue Rechtslage geschaffen hat. Danach ist Anlage 2 EEG 2014 auch auf Anlagen anzuwenden, die unter Geltung des EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind (§ 100 Abs. 2 Nr. 8a EEG 2017).

Daher gilt Leitsatz 3 Satz 1 des Hinweises 2015/42 ebenso für Anlagen, die vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind. Leitsatz 3 Satz 2 des Hinweises gilt nunmehr nur noch für WEA, die vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind. Leitsatz 3 Satz 3 des Hinweises ist durch die neue Rechtslage nunmehr gegenstandslos.


 

Schiedsspruch 2016/2 – Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Installationen der Schiedsklägerin und eines Dritten gem. § 6 Abs. 3 EEG 2012 i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 mit gemeinsamen Einrichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2012 auszustatten sind, damit die Schiedsklägerin die Vergütung gem. §§ 16, 32 EEG 2012 von der Schiedsbeklagten verlangen kann (im Ergebnis verneint).

Des Weiteren war zu prüfen, ob und ggf. für welchen Zeitraum die Schiedsbeklagte die Herausgabe ausgezahlter Vergütungen von der Schiedsklägerin verlangen kann (im Ergebnis verneint).

Ferner wurde geprüft, ob die PV-Installation der Schiedsklägerin mit einer Gesamt-Nennleistung von 25,2 kW gem. § 19 Abs. 1 EEG 2012 zur Berechnung der Vergütung des darin erzeugten Stroms mit der PV-Installation eines Dritten mit einer Gesamt-Nennleistung von 339,3 kW zusammenzufassen ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2016/10 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/10

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den eingespeisten Strom der PV-Installation der Schiedsklägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 2014 - in der die PV-Installation der Schiedsklägerin über keine technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung verfügte - ein Vergütungsanspruch gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. § 33 EEG 2009 besteht.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Stellungnahme 2016/1/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/1/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Übergangsvorschrift des § 66 Absatz 18a EEG 2012 auch in Fällen anwendbar ist, in denen eine Solarstromanlage im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplans errichtet worden ist, der nicht (auch) mit dem Zweck aufgestellt oder geändert wurde, eine Solarstromanlage zu errichten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Hinweis 2015/27 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/27

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2015 den Hinweis zu dem Thema »Anwendungs- und Berechnungsfragen zur Höchstbemessungsleistung und Bemessungsleistung von Biogasanlagen gemäß §§ 47 Abs. 1, 101 Abs. 1 EEG 2014« beschlossen. Der Eröffnungsbeschluss mit den Verfahrensfragen und der Hinweisentwurf ist gemäß § 25b Abs. 2 Satz 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannte Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Schiedsspruch 2015/38 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/38

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 für den in ihrer Biogasanlage im Jahr 2010 erzeugten und in das Netz der Partei zu 2 eingespeisten Strom einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sog. Gülle-Bonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. VI.2.b EEG 2009 hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2015/29 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/29
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 3

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind. Klärungsbedürftig waren insbesondere die durch Zeugenvernehmung zu klärenden tatsächlichen Umstände der umstrittenen Inbetriebnahme.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2015/32/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/32/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob die auf dem Dach des Wohnhauses des Klägers installierte Photovoltaikanlage am 31. März 2012 und damit vor dem Degressionstermin 1. April 2012 »technische Betriebsbereitschaft« erlangt hat und ob die Beklagte bei einer vor dem Degressionstermin 1. April 2012 i.S.d. EEG technisch betriebsbereiten Anlage eine zu geringe Vergütung gezahlt hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2015/19/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/19/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Bescheinigungen, die ein Umweltgutachter für eine Wasserkraftanlage erstellt hat, den Anforderungen des § 23 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009 genügen (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Hinweis 2015/7 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Juni 2015 ihren Hinweis zu dem Thema »Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG (II) - Meldefragen und technischer Defekt« gemäß § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannte Liste aufgeführt.

 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2014/31 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/31
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2013/20
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/20

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Mai 2015 ihren Hinweis zu dem Thema „Netzverträglichkeitsprüfung“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss zur Konsultation vom 28. Mai 2013, die Stellungnahmen zur Konsultation, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt.

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die PDF-Icon Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2014/27
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/27

Die Clearingstelle EEG hat am 30. April 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands e.V. eingegangen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Stellungnahme 2014/26/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/26/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf jeweils alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

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