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Stellungnahme 2016/42/Stn - Kostentragungspflicht für Bezugsseite der Messung bei nicht vorhandenem Anlagenbezugsstrom

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).

In einer ergänzenden Stellungnahme hat die Clearingstelle EEG zudem Ausführungen zu der Frage veröffentlicht, ob das Vorhalten eines Zweirichtungszählers – bzw. eines Bezugszählers – für die in Volleinspeisung betriebenen Solaranlagen des Klägers notwendig i.S.d. EEG ist (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme sowie der ergänzenden Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/42/Stn