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Angezeigt werden Ergebnisse 1401 - 1425 von 5294 gesamt (Seite 57 von 212).
Aufsatz: neue energie 06/2019, 54–57

Die Autorin erläutert die Konzepte mehrerer Projekte in der Rhein-Mein-Region, bei denen jeweils etwa 700–1000 Menschen mit Nahwärme versorgt werden sollen. Neben einem für den Transport der Wärme notwendigen Nahwärmenetz sind auch ein Eisspeicher, Gas-Blockheizkraftwerke, Fotovoltaik, Solarthermie, ein Gasbrenntwertkessel und Brennstoffzellenheizungen Teil der Konzepte.

1.1052445
Aufsatz: ZNER ( Zeitschrift für Neues Energierecht) 23/4, 280-287
Gesetzesbezug: RL (EU) 2018/2001

Der Autor widmet seinen Beitrag den neuen Regelungen zur kollektiven Eigenversorgung in Gebäuden und Mehrfamilienhäusern sowie zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften der Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien (RL (EU) 2018/2001 – EE-RL).

1.1052314
Aufsatz: ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 23/4, 275-279

Der Autor beschreibt die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland seit dem "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" im August 2009.

1.1052307
Votum 2019/25– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob eine „eigenständige Hofstelle“ i.S.v. § 51 Abs. 3 Nr.EEG 2014 vorlag (im Ergebnis verneint).

 

1.1050828

Die BNetzA hat am 9. August 2019 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. August 2019.

1.1049792
Aufsatz: Versorgungswirtschaft 02/2018, 43-50

Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die mit dem EEG 2017 in Kraft getretene Einrede gegen ein Rückforderungsbegehren seitens eines (Übertragungs-)Netzbetreiber bei zu viel ausgezahlter - mehr als gesetzlich vorgesehener - EEG-Förderung.

1.104824
Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

1.1047645
Schiedsspruch 2019/22– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/22

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären,

1.104712
Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

1.1046481
Rechtsprechung– 2 C 300/16 (2a)
Aktenzeichen: 2 C 300/16 (2a)
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2012 § 19

Sachverhalt: Zur Frage, ob insgesamt sieben PV-Installationen zweier Anlagenbetreiber, die auf mehreren, grundstücküberschreitenden Gebäuden im Jahr 2012 in Betrieb genommen wurden, größtenteils als separat von einander zu vergütende Anlagen i. S. d.

1.1046239
Schiedsspruch 2019/16– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedsklägerin gegen den Schiedsbeklagten einen Anspruch auf Rückzahlung aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

1.1046048
Rechtsprechung– 11 O 4091/13
Aktenzeichen: 11 O 4091/13

Sachverhalt: Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch wegen (ihr zufolge) zu Unrecht gezahlter Kosten der Erdschlusskompensation im Rahmen des Anschlusses von Windenergieanlagen der Klägerin an das Stromnetz der Beklagten hat.

Begründung: Bejaht.

1.1045598
Schiedsspruch 2019/30– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

1.1045384
Schiedsspruch 2019/29– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

1.1045274
Rechtsprechung– 8 B 10483/19.OVG
Aktenzeichen: 8 B 10483/19.OVG

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beschwerde aufgrund von Verfahrensfehlern bezüglich einer UVP-Vorprüfung und wegen der Verletzung drittschützender Vorschriften des materiellen Rechts begründet ist.

Ergebnis:  Verneint.

1.1045014
Rechtsprechung– 3 Kart 497/18 (V)
Aktenzeichen: 3 Kart 497/18 (V)
Gesetzesbezug: StromNEV

Leitsätze:

1. Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen im Sinne der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739).

1.104237
Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-040
Aktenzeichen: BK6-18-040

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

1.1041175
Aufsatz: neue energie 04/2019, 62–66

Der Autor kritisiert im Beitrag die zögerliche Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen im Raumordnungsprozess. Der weitere Ausbau der Windenergie sei kaum möglich, da die verfügbaren Flächen nicht ausreichen würden. Dazu kämen Flächen, die wiederum wirtschaftlich wegen der geringen Ausbeute nicht geeignet seien und rechtliche Unsicherheit aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, die Regionalpläne nachträglich für unwirksam erklärten. 

1.1039517
Aufsatz: neue energie 04/2019, 56–59

Im Beitrag beschäftigt sich der Autor mit den derzeitigen Praxisproblem der Ladeinfrakstruktur für Elektrofahrzeuge. Hierzu gehörten vor allem die schlechte Verfügbarkeit der Ladepunkte aufgrund von Nutzungsbeschränkungen sowie schlechte Lagen außerhalb von Wohnquartieren und die Verwendung von nicht eichrechtskonformen Messsystemen. Auch die Frage der Realisierung von bidirektionalem Laden – z.B.

1.1039513
Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

1.1039248
Schiedsspruch 2019/15– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

1.1034701
Schiedsspruch 2019/17– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

1.1033866
Rechtsprechung– 8 K 774/17
Aktenzeichen: 8 K 774/17
Gesetzesbezug: BImSchG

Leitsätze des Gerichts:

1.1033636

Die im März 2019 veröffentlichte VDE-Anwendungsregel Technische Regeln für den Anschluss von HGÜ-Systemen und über HGÜ-Systeme angeschlossene Erzeugungsanlagen (

1.1033226
Rechtsprechung– VIII ZR 46/17

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat die Beschwerde der Beklagten über die Nichtzulassung der Revision gegen den Beschluss des OLG Schleswig v. 27.01.2017 (vgl. Hinweisbeschluss 16 U 73/16) ohne Begründung durch Beschluss v. 20.11.2018 - VIII ZR 46/17 zurückgewiesen.

1.10317
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Schlagworte

Typ

Gericht

Gesetze