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Rechtsprechung– EnVR 12/17
Aktenzeichen: EnVR 12/17
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Sachverhalt: Die Antragstellerin bezog in den Jahren 2004 bis 2009 aus dem Netz der Beteiligten elektrische Energie für den eigenen Verbrauch. Im Mai 2012 ließ sie auf der Grundlage der Verbrauchs- und Kapazitätswerte und der von der Beteiligten bei der Berechnung des physikalischen Pfads angesetzten Kosten die individuellen Netzentgelte für den Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2009 ermitteln, die deutlich unter den allgemeinen Netzentgelten lagen.

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Rechtsprechung– 3 Kart 114/17 (V)
Aktenzeichen: 3 Kart 114/17 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 22

Leitsätze: 

1. Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 114/17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 114/17 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 22

Leitsatz:

Bis zum Eintritt des 31.12.2018 nimmt § 22 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EEG diejenigen Anlagen von dem Ausschreibungserfordernis aus, die vor dem 01.01.2017 genehmigt und bereits in Betrieb genommen worden sind.

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Rechtsprechung– 3 Kart 110/17 (V)
Aktenzeichen: 3 Kart 110/17 (V)

Leitsatz: Ein Gebot, das nicht die nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 a) EEG 2017 erforderliche Angabe des Sitzes des Bieters als juristischer Person enthält, ist vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomassenanlagen auszuschließen. Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens nach §§ 28 ff.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 77⁄17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 77⁄17 (V)

Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 48/17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 48/17 (V)

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 12 ME 64/18
Aktenzeichen: 12 ME 64/18
Gesetzesbezug: BImSchG, UVPG, VwGO

Leitsätze:

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 68/17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 68/17 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 22, VwVfG

Leitsatz: Ein an die Bundesnetzagentur gerichteter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezogen auf die in § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2b EEG 2017 geregelte Registrierungsfrist für Windenergieanlagen an Land ist zulässig.

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Rechtsprechung– 11 W 40/16 (Kart)
Aktenzeichen: 11 W 40/16 (Kart)
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Kriterien einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a lit. a und c EnWG.

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Rechtsprechung– V B 105/17
Aktenzeichen: V B 105/17
Gesetzesbezug: FGO, ZPO

Leitsätze

1. NV: Eine Photovoltaik-Anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt und einem Einspeisezähler.

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Rechtsprechung– EnVR 41/16
Aktenzeichen: EnVR 41/16
Gesetzesbezug: StromNEV

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 1 BvR 1807/15
Aktenzeichen: 1 BvR 1807/15

Sachverhalt: Antrag auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache.

Ergebnis: Angeordnet.

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Rechtsprechung– EnVR 40/16
Aktenzeichen: EnVR 40/16
Gesetzesbezug: StromNEV

Leitsatz des Gerichts: 

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 163/15 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 163/15 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 1 Bs 14/17
Aktenzeichen: 1 Bs 14/17
Gesetzesbezug: UVPG, VwGO, BauGB/ROG

Sachverhalt: Die Antragsteller begehren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen. Die Antragsteller seien einem unzumutbaren Lärm ausgesetzt, weil die WEA in einem reinen Wohngebiet errichtet werden sollen.

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Rechtsprechung– EnVR 24/16
Aktenzeichen: EnVR 24/16
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Leitsatz:

Der Anspruch auf Befreiung von den Entgelten für den Netzzugang im Sinne des § 118 Abs. 6 EnWG erfasst nicht die gesetzlichen Umlagen, die Konzessionsabgaben und die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung.

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Rechtsprechung– 8 B 69.16
Aktenzeichen: 8 B 69.16

Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.

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Rechtsprechung– EnVR 39/15
Aktenzeichen: EnVR 39/15
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Sachverhalt: Ein Unternehmen beanstandete die Aussprüche 3 a und 4 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739; abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de). Die Festlegungen behandeln die sachgerechte Ermittlung individueller Netzentgelte nach § 29 Abs. 1 und Abs. 2 S.

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Rechtsprechung– EnVR 38/15

Leitsatz des Gerichts:

Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.

 

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 116/15 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 116/15 (V)
Gesetzesbezug: StromNEV

Leitsatz des Gerichts: 

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 127/15 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 127/15 (V)
Gesetzesbezug: StromNEV

Leitsatz des Gerichts: 

Bei der Berechnung der Entgelte für die dezentrale Einspeisung nach § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV sind ggfs. erlösmindernd Lastspitzen in die Berechnung einzubeziehen, die in Zeiten auftreten, für die ein Einspeisenetzbetreiber bei dem vorgelagerten Netzbetreiber Netzreservekapazität gebucht hat.

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Rechtsprechung– T-47/15
Aktenzeichen: T-47/15

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 (s. Anhang) entschieden, dass die umlagefinanzierte EE-Stromförderung von Unternehmen und die Teilbefreiungen stromintensiver Unternehmen (SIU) von der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 28.

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Rechtsprechung– 3 M 78/15
Aktenzeichen: 3 M 78/15
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BauNVO, VwGO

Sachverhalt: Die Antragstellerin (Gemeinde) wendet sich gegen eine Baugenehmigung, die der Antragsgegner (Landrat) der Beigeladenen zur Errichtung eines Lagerbehälters für Gärreste erteilt hatte. Das Oberverwaltungsgericht befasst sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit der zentralen Rechtsfrage, ob der Bau des Gärrestebehälters einen Verstoß gegen den Bebauungsplan darstellt, wenn dieser festsetzt, dass „gewerblich genutzte Biogasanlagen“ in dem Baugebiet unzulässig sind.

Ergebnis: Verneint.

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