In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Verpflichtung des Anlagenbetreibers zur Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß § 6 Nr. 1 EEG 2009 (§ 6 Abs. 1 EEG 2012), die zusätzlich zu den vom Netzbetreiber definierten technischen Anschlussbedingungen erfüllt sein
Der Autor erläutert die Prototypenregelung der Systemdienstleistungsverordnung für Windenergieanlagen (SDLWindV), nach der für eine Übergangszeit die Erfüllung der Voraussetzungen der SDLWindV fingiert wird.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen.
Anlagen, die vor dem 1. April 2011 in Betrieb genommen wurden, müssen die Anforderungen der SDLWindV nicht erfüllen.
Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.