Sechster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ für das Berichtsjahr 2016 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des EnWG und EEG (s. Anhang).
Der jährliche Monitoring-Bericht gibt einen datenbasierten Überblick über den Fortschritt bei der Umsetzung der Energiewende.
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl I S. 862, s. Anhang), das am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum fünften Mal geändert.
Das von Agora Energiewende veröffentlichte Impulspapier „Energiewende 2030: The Big Picture. Megatrends, Ziele, Strategien und eine 10-Punkte-Agenda für die zweite Phase der Energiewende“ zeigt Möglichkeiten auf, das klassische Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, ökonomischem Erfolg und Versorgungssicherheit erfolgreich aufzulösen und gleichzeitig ein Gelingen der Energiewende sicherzustellen.
Die Studie "Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe" wurde im Rahmen des Vorhabens "NeuPlan Wind" von der Stiftung Umweltenergierecht erstellt und analysiert verschiedene Ansätze, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu steigern. Hierzu bewerten die Autoren bereits diskutierte Instrumente zur Akzeptanzsteigerung und führen mit der "Außenbereichsabgabe" ein eigenes Instrument ein.
Der Autor evaluiert das global an Bedeutung gewinnende Förderprinzip der Auktionen für erneuerbare Energien und vergleicht dieses mit dem in Deutschland genutzten Modell der Ausschreibungen. Hierbei bewertet er die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden für Fotovoltaik und Windenergie und stellt den Erfolg bezogen auf die Erfüllung der Förderprogrammziele dem Effekt der Auktionen gegenüber.
Der Autor erläutert den Wert der durch die moderne Technik der Digitalisierung erhobenen Produktionsdaten von Windenergieanlagen. Hierbei geht er auf die mögliche Wertschöpfungskette sowie die Datensicherheit ein und stellt dar, wie die effiziente Nutzung dieser Daten mittels einer branchenübergreifenden Plattform beim Gelingen der Energiewende helfen kann.
Im Beitrag erläutert der Autor die Zunahme der Versorgung von IT-Rechenzentren und Servern durch Windenergieanlagen vor Ort. Hierbei geht er auf die Vorteile solcher Konzepte - wie die Wirtschaftlichkeit und die mögliche Nähe zwischen Datenzentren und Anwendern als immer wichtiger werdendes Kriterium - und die zukünftige Entwicklung des Stromverbrauchs durch die IT ein.
Die Autoren erläutern das Anlagenkonzept des Projekts H2orizon, bei dem Strom aus Windenergieanlagen mittels Elektrolyse zu Wasserstoff umgewandelt wird und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an den Forschungs- und Entwicklungsprüfständen für Raumfahrtantriebsysteme zur Verfügung steht. Gleichzeitig versorgen Gasmotoren-Blockheizkraftwerken den Standort mit Wärme und Strom.
Der Autor erläutert die sich durch den neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) von Nordrhein-Westfalen ergebenden Änderungen für Windenergieanlagenbetreiber. Hierbei geht er auf den festgelegten Mindestabstand zu Wohnbebauung ein und unterscheidet zwischen den Konsequenzen für Neu- und Bestandsanlagen.
Der Autor erläutert die Vermarktung des mittels Windenergieanlagen erzeugten Stroms durch Power Purchase Agreements (PPA) als mögliche künftige Stromvermarktungsform. Hierbei geht er auch auf die Wirtschaftlichkeit bzw. die zu erwartenden Erlöse vor dem Hintergrund der europaweit verschiedenen Marktpreise von Windstrom ein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2018 ein Hinweispapier zur Zuordnung von Zuschlägen zu genehmigten Windenergieanlagen an Land nach § 36g EEG veröffentlicht.
Der Autor untersucht die Angreifbarkeit von gemeindlichen Flächennutzungsplänen (FNP) hinsichtlich festgelegter Konzentrations- und Ausschlusszonen für Windenergieanlagen. Hierbei geht er unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsprechungen auf mögliche Abwägungsfehler beim Aufstellen des FNP und der hierbei geltenden Rügefrist sowie auf das Nichtauslösen einer solchen Frist im Falle von erheblichen Abwägungsmängeln ein, was dazu führe, dass diese nach wie vor geltend gemacht werden könnten.
Im Aufsatz zeigt der Autor neue Chancen für Energieversorger und kommunale Unternehmen im Rahmen der zunehmenden Elektromobilität hinsichtlich des Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und des Ersetzens von Privat-PKW durch Mobilitätsdienste auf. Hierbei geht er auch auf die Dunkelflaute, das Nutzen der mobilen Batteriespeicher der Elektrofahrzeuge und flexibles Laden ein.
Der Autor beschreibt den Zusammenhang zwischen den steigenden Zubauzahlen von Windenergieanlagen an Land und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise. Im Fokus steht hierbei vor allem der untersuchte Standort Brandenburg sowie die Preiseffekte durch Windenergie.
Der Autor stellt einen Zusammenhang zwischen der durch die weltweite zunehmende Errichtung von Windenergieanlagen an Land auftretenden Standortverknappung und den gleichzeitig steigenden landwirtschaftlichen Bodenpreisen her.
Die Autorin greift die Frage nach einem wirtschaftlichen Weiterbetrieb von demnächst nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallender Windenergieanlagen auf und analysiert verschiedene Anschlussvermarktungsmöglichkeiten hinsichtlich Erlös und Kosensenkung.
Leitsätze:
Leitsätze:
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
In einer Vielzahl von Anfragen wird die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen sich der gesetzliche Zahlungsanspruch (anzulegende Wert) für den eingespeisten Strom nur um 20% verringert, wenn die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden ist. Insbesondere wird gefragt, ab welchem Zeitpunkt bei fehlender Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur, aber rechtzeitiger Übermittlung der Daten für die Kalenderjahresabrechnung sich der anzulegende Wert um 20% verringert.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.
Der Artikel geht der Fragestellung nach, ob bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen das Berechnungsverfahren für die Schallausbreitung nach TA Lärm i.V.m. DIN ISO 9613-2 oder das neu eingeführte und deutlich geeignetere Interimsverfahren der LAI-Hinweise anzuwenden sei. Hierzu befassen sich die Autoren mit den unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern und einschlägiger Rechtsprechung.
Die Autoren ergründen Möglichkeiten, um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung unabhängig vom Windanlagentyp beantragen zu können. Damit soll es den Anlagenbetreibern ermöglicht werden, nach den langen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte bei der anschließenden Realisierung aktuelle Windkraftanlagenmodelle nutzen zu können und über mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Anlagenherstellern zu verfügen. Hierzu gehen die Autoren auf die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die gängige Verwaltungspraxis ein.
Der Autor erläutert Einsatzmöglichkeiten, Rahmenbedingungen und Perspektiven Strom aus erneuerbaren Energien in stillgelegten Bergbaustandorten zu erzeugen.
Leitsätze: