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Normenkontrolleilantrag gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan - Windenergie

Leitsätze:

1. Enthält eine gemeindliche Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - hier für die Windenergienutzung - zunächst insoweit "weiße Flächen" und werden diese "weißen Flächen" nachträglich durch eine Neufassung des Flächennutzungsplans als (weitere) Sondergebiete für die Windenergienutzung dargestellt, so besteht grundsätzlich nur ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, der sich gegen die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans richtet.

2. Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für einen gegen die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gerichteten Normenkontrolleilantrag.

Datum
Gesetzesbezug