Die Autoren ergründen Möglichkeiten, um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung unabhängig vom Windanlagentyp beantragen zu können. Damit soll es den Anlagenbetreibern ermöglicht werden, nach den langen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte bei der anschließenden Realisierung aktuelle Windkraftanlagenmodelle nutzen zu können und über mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Anlagenherstellern zu verfügen. Hierzu gehen die Autoren auf die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die gängige Verwaltungspraxis ein.