Direkt zum Inhalt

BNetzA: Hinweispapier zur Zuordnung von Zuschlägen zu genehmigten Windenergieanlagen an Land § 36g EEG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2018 ein Hinweispapier zur Zuordnung von Zuschlägen zu genehmigten Windenergieanlagen an Land nach § 36g EEG veröffentlicht. 

Bezuschlagte Gebote von Bürgerenergiegesellschaften, die ohne eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) abgegeben wurden, müssen bei der BNetzA eine Zuordnung zu genehmigten Windenergieanlagen an Land beantragen. 

In dem Hinweispapier der BNetzA werden häufig gestellte Fragen zu dieser Zuordnung und den Besonderheiten für Bürgerenergiegesellschaften im Ausschreibungsverfahren betrachtet. Es werden u.a. Fragen zu

  • den Anforderungen an die Genehmigung nach BImSchG,
  • Abweichungen zwischen dem Zuschlag und der Genehmigung,
  • dem Begriff der installierten Leistung,
  • der Frist bei der Beantragung der Zuordnung,
  • Änderungen bei der Genehmigung und deren Folgen sowie
  • den Rechtsfolgen bei Ablehnung eines Antrags

beantwortet.

Datum
Urheberschaft

Bundesnetzagentur

Gesetzesbezug