Der Artikel geht der Fragestellung nach, ob bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen das Berechnungsverfahren für die Schallausbreitung nach TA Lärm i.V.m. DIN ISO 9613-2 oder das neu eingeführte und deutlich geeignetere Interimsverfahren der LAI-Hinweise anzuwenden sei. Hierzu befassen sich die Autoren mit den unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern und einschlägiger Rechtsprechung.