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Drittes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Änderung EEG 2017)

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl I S. 862, s. Anhang), das am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum fünften Mal geändert.

Das Gesetz ändert den § 104 EEG 2017 dahingehend, dass die Aussetzung der Sonderregelung für Bürgerenergie bei Windenergieanlagen an Land auf alle Ausschreibungen bis Mitte 2020 verlängert wird.

Gemäß Artikel 2 tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung, also am 29. Juni 2018 in Kraft.

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl I 2018 S. 862

Fundstelle (online)