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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.

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Rechtsprechung– VIII ZR 31/09
Aktenzeichen: VIII ZR 31/09

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Beitrag widmet sich den Herausforderungen insbesondere im Kraftwerks- und im Netzbereich, die die Umstellung der elektrischen Energieversorgung auf weitestgehend erneuerbare Energieträger mit sich bringe. Dazu werden u.a. die Handlungsoptionen auf der Erzeugungsseite, der Netzausbau und Fragen der Systemdienstleistungen und Stabilität beleuchtet.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Einsparungen durch den Einsatz sogenannter Smart Meter bei der Optimierung des Strombezugs bzw. des Eigenverbrauchs durch die Kundinnen und Kunden möglich sind.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die seit dem 1.

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Aufsatz
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die dritte Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie seit 2009 ein, mit der der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf letzte technische Probleme in Hinblick auf die Einspeisung von Windstrom reagiert habe. Durch die flexiblere Mittelspannungsrichtlinie solle mehr Nutzen aus dem Windstrom im Netz gezogen werden. Die Anpassungen der Mittelspannungsrichtlinie seien auch für den Erhalt des SDL-Bonus relevant.
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Rechtsprechung– 5 O 1342/10
Aktenzeichen: 5 O 1342/10

Zu der Frage, ob die Zurverfügungstellung einer im Netz vorhandenen Erdschlusskompensationsanlage zwecks Erdschlusskompensation der Anschlussanlage zwischen der Anlage und dem Netz des Netzbetreibers eine Maßnahme des Netzausbaus gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 ist, deren Kosten der Netzbetreiber zu tragen hat (hier verneint).

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Hinweis 2011/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66, SDLWindV

Die Clearingstelle EEG hat am 6.

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Rechtsprechung– 7 O 303/10

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber im Rahmen des Anschlusses einer Fotovoltaikanlage die Kosten für eine Trafostation auf dem Grundstück des Anlagenbetreibers und für eine Mittelspannungsleitung von der Trafostation bis zum Umspannwerk des Netzbetreibers tragen muss (hier: verneint.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ARegV, EnWG 2005

Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, ob über die Anreizregulierungsverordnung (ARegV)  hinaus Instrumente zum Anreizen von Investitionen in den Ausbau der Stromübertragungsnetze erforderlich seien.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag freiwillige Abregelungsvereinbarungen (FAV) zur Erhöhung der Marktkonformität des deutschen Fördersystems der erneuerbaren Energien (EE).

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Aufsatz

In seinem Beitrag beschreibt der Autor die zunehmende Abregelung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements auf Grundlage des § 11 EEG 2009. Er diskutiert in diesem Zusammenhang u.a. die Rolle der Netzbetreiber, der Politik und der Bundesnetzagentur.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, dass hinsichtlich des Netzausbaus, dem im Energiekonzept der Bundesregierung ein hoher Stellenwert beigemessen wurde, noch immer keine Fortschritte erzielt worden seien. Dabei geht er im Einzelnen u.a. auf den Status-Quo der Netzausbau-Projekte, die Probleme in der Umsetzung sowie die Positionen verschiedener Akteurinnen und Akteure ein.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der voraussichtlich zum 1. Juli 2011 nach einem zweijährigen Verhandlungsprozess zwischen Netzbetreibern und Solarindustrie in Kraft tretenden Neufassung der Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105). Dabei geht er im einzelnen auf die neuen Anforderungen u.a. hinsichtlich Anschlusskriterien, Frequenz, Blindleistung und Netz- und Anlagenschutz ein.
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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag ausführlich auf die Problematik der Zuweisung des nach dem EEG richtigen Netzverknüpfungspunkts ein. Häufig werde der durch den Netzbetreiber zugewiesene Netzverknüpfungspunkt von Betreiberinnen und Betreibern von Biogasanlagen ungeprüft akzeptiert, was aus Sicht der Autoren einen Fehler darstelle.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autoren stellen eine technische Variante der Biogasbereitstellung vor, bei der ein Festbettreaktor zur Anwendung kommt. Ziel der Anlagentechnik sei es, eine flexible, verbrauchsorientierte Biogasproduktion zur Erzeugung von Spitzenlaststrom zu erreichen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, wenn und soweit sie ein in der Bundesrepublik Deutschland gelegenes Stromnetz für die allgemeine Versorgung betreiben.

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Aufsatz
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im EEG 2009 und EnWG 2005 verankerten Vorschriften zur Regelung der Einspeisung von Strom durch den Netzbetreiber ein und stellt die von der Bundesnetzagentur in der Konsultationsfassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement vorgeschlagene Rangfolge für die jeweiligen Regelmaßnahmen vor. Dabei geht sie insbesondere darauf ein, inwiefern PV-Anlagen von den Vorschriften des EEG 2009 und EnWG 2005 zum Einspeisemanagement betroffen sind.
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Aufsatz
Der Beitrag stellt den Entwurf für eine neue Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105) vor, die voraussichtlich im Juli 2011 in Kraft treten soll. Geplant sei u.a., dass PV-Anlagen in Zukunft in der Lage sein müssten, Blindleistung einzuspeisen und ihre Wirkleistung gestuft dem Netzregelungsbedarf anzupassen.
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Aufsatz
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Inhalte des Gesetzentwurfs für ein Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009/28/EG vor, das Änderungen u.a. im
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Empfehlung 2011/2– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen.

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Aufsatz

Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.

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Politisches Programm

Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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