Leitsatz des Gerichts:
Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25.10.2008, BGBl. 2008 I, 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.
Bemerkungen:
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob sich ein Solaranlagenbetreiber, dessen PV-Anlage auf einer - ehemaligen - Mülldeponie errichtet wurde, auf die Ausnahme von der Anwendung der Vergütungsdegression gemäß § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 (in der vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung) berufen kann (hier: verneint.
Leitsätze des Gerichtes:
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i. S.
Zu der Frage, ob bei einem in KWK betriebenen Biomasse-Heizkraftwerk bei der Ermittlung des KWK-Bonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG
Leitsatz des Gerichts:
Zu der Frage, ob der kaufmännisch-bilanziell bezogene Strom (sog. EEG-Ersatzstrom) zum vertraglich vereinbarten Preis - soweit die Parteien im Stromlieferungsvertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart haben - inklusive Netzentgelten und einer Konzessionsabgabe zu vergüten ist (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die im Jahre 2007 im Austausch gegen mangelhafte Module in Betrieb genommen wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: unter dem EEG 2004 bejaht. Jedes einzelne Modul sei eine „Anlage“ i.S.v.
Zu der Frage, ob zwei BHKW, die sich einen Fermenter teilen, zwei Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind (hier: verneint.
Zum Inbetriebnahmezeitpunkt einer EEG-Anlage bei technisch notwendigem konventionellen Anfahrbetrieb
Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.
Zu der Frage, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf dem grasbewachsenen Innenbereich einer Galopprennbahn errichtet sind, an oder auf einer „baulichen Anlage“ i.S.d. § 32 EEG 2009 angebracht sind (hier verneint. Bei der Galopprennbahn handele es sich nicht in all ihren Nutzungsflächen um bauliche Anlagen.
Zu der Frage, ob ein Pachtvertrag für eine landwirtschaftliche Fläche auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos vom Pächter gekündigt werden kann, wenn sich nach Vertragsschluss die gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Rechtsgeschäft beruhte, wesentlich geändert haben und für den Vertragspartner die Nutzung der Fläche zum Betrieb einer Fotovoltaikanlage erkennbar war und nicht beanstandet wurde (hier bejaht).
Leitsätze des Gerichts:
1. Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 – BK 8-10/004 – geschaffenen Parameter „Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen“ sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
Leitsatz des Gerichts:
Leitsatz des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Zu der Frage, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 23 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 EEG 2009 wegen der Modernisierung einer Wasserkraftanlage besteht (hier: verneint.
Zu der Frage, ob der richtige Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009/2012 dann ein anderer als der nächstgelegene geeignete Verknüpfungspunkt ist, wenn es innerhalb desselben Netzes einen wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt gibt (hier verneint: Ein Vergleich könne nach § 5 Abs. 1 Satz 1
Zu der Frage, ob ein durch Schotterung befestigter Lagerplatz eine bauliche Anlage i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 ist (hier bejaht).
Zu der Frage, ob eine PV-Anlage auf einem Stahlmast an der Beton-Eckwand einer Holzhütte an oder auf einem „Gebäude“ i.S.v. § 11 EEG 2004 angebracht ist (hier: verneint. Die Hütte sei kein „zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen“ bestimmtes „Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 S.