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Was ist beim Anschluss von PV-Kleinstanlagen (»Plug&Play-Anlagen«, »Steckersolaranlagen«, »Balkonkraftwerke«) über die Steckdose zu beachten?

Das EEG steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) nicht entgegen. Die Betreiberinnen und Betreiber von solchen Anlagen sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, alle Anforderungen einzuhalten, die das EEG an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien stellt:

  • Plug-In-Solaranlagen sind nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr mit technischen Einrichtungen nach § 9 EEG auszustatten. Dazu im Einzelnen unsere Häufige Rechtsfrage Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen zu beachten?“
  • Die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des EnWG sind einzuhalten, insbesondere ist die technische Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (u.a. dazu siehe Votum 2022/17-VIII).
  • Der Anschluss von Anlagen mit einer Scheinleistung von bis zu 600 VA darf durch den Anlagenbetreiber selbst erfolgen, oberhalb dieser Leistungsgrenze ist dies vom Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vorzunehmen (siehe auch VDE-AR-N 4105, Abschnitt 5.5.3, sowie die Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Wer darf EEG-Anlagen an das Netz anschließen?“).
  • Die Einrichtung und der Betrieb der notwendigen Messeinrichtungen einschließlich der Messung sind vom grundzuständigen Messstellenbetreiber vorzunehmen. Alternativ können Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nach § 5 Abs. 2 MsbG einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb beauftragen oder diesen nach § 10a EEG selbst durchführen, sofern ein einwandfreier Messstellenbetrieb nach Maßgabe des MsbG gewährleistet ist. (Mehr zum einwandfreien Messstellenbetrieb erfahren Sie in den Empfehlungen 2016/26 und 2018/33.)
  • Die Anlage ist an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden; andernfalls kommt es zu Sanktionen nach § 52 EEG.
  • Bitte beachten Sie, dass derzeit verschiedene Erleichterungen für Plug-In-Solaranlagen geplant sind, vgl. u.a. PV-Strategie des BMWK, Abschnitt 3.4
  • Auch in Hinblick auf die technischen Regelwerke sind Anpassungen in der Vorbereitung bzw. geplant. Hierzu hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) im Mai 2018 die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der DKE. Der nächste Schritt wird die Fertigstellung der Produktnorm sein, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Solarmodule festzulegen. In diesem Zusammenhang hat der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht.

Vergütungsfähigkeit von PV-Kleinstanlagen

Zur Vergütungsfähigkeit beachten Sie bitte die Häufige Rechtsfrage Besteht für PV-Kleinstanlagen (»Plug&Play-Anlagen«, »Steckersolaranlagen«) ein Vergütungsanspruch an dem EEG?“.

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