Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ legt die technischen Anforderungen für Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz fest.
Sie definiert den nationalen Standard für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers und gilt für alle Erzeugungs- und Speicheranlagen, die an einem Netzanschlusspunkt des Niederspannungsnetzes betrieben werden.
Gültige Version:
Die derzeit gültige Fassung ist: VDE-AR-N 4105:2018-11
Die überarbeitete Version der erstmals 2011 veröffentlichten Anwendungsregel ersetzt die 4. Ausgabe der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und wurde gegenüber der Ausgabe 2011 insbesondere in folgenden Punkten erweitert:
- Integration von Speichern und Zuordnung zu Leistungsklassen
- PAV und E-Überwachung
- Einführung der Q(U)-Kennlinienregelung und dynamischen Netzstützung
- Anpassungen bei NA-Schutz und Kuppelschalter
- Definition des maximal zulässigen Leistungsgradienten
- Anforderungen an den Nachweis elektrischer Eigenschaften
- Harmonisierung mit der VDE-AR-N 4100 („Technische Anschlussregeln Niederspannung“)
Laufende Überarbeitung:
Der Entwurf E VDE-AR-N 4105:2024-10 wurde bis zum 27. November 2024 öffentlich konsultiert. Die Konsultationsbeiträge werden derzeit durch den VDE|FNN ausgewertet.
Mit der aktuellen Überarbeitung wird die Anwendungsregel erneut an den Stand der Technik und aktuelle Anforderungen im Netzanschlusswesen angepasst.
Gegenüber VDE-AR-N 4105:2018-11 und VDE-AR-N 4105 Berichtigung 1:2020-10 wurden im VDE-Entwurf u.a. folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Vereinfachung der technischen Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher bis 800 VA
- Weiterentwicklung von PAV, E-Überwachung und Nulleinspeisung
- Festlegung von Q(U) als Standardverfahren für die Blindleistungsregelung (Auslieferungszustand)
- Erweiterte Anforderungen an systemstützende Eigenschaften der Erzeugungseinheiten (z. B. RoCoF, P(f) und Einstellwerte des NA-Schutzes)
- Einführung neuer NA-Schutz-Varianten
- Ergänzte Anforderungen und Nachweisvorgaben für rückspeisefähige Ladeeinrichtungen
- Referenzierung des FNN-Hinweises zum Einzelnachweisverfahren
- Überarbeitung der Formulare für den Anschlussprozess und Reduzierung des erforderlichen Datenumfangs
- Vereinfachter Anschlussprozess für PV-Anlagen mit und ohne Speicher bis max. 7 kVA
- Einarbeitung der FAQ’s, z. B. zur NA-Schutz-Kuppelschalter-Konfiguration
- Aktualisierte Beispiele für Zählerplatzkonfigurationen