Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) hat am 23. Mai 2024 ein Positionspapier zum Energy Sharing für die Bürgerenergie herausgegeben. Darin nimmt der BBEn Stellung dazu, welche Anforderungen Energy Sharing für die Bürgerenergie erfüllen muss, damit sie als erfolgreiches Instrument für die Transformation unseres Energiesystems eingesetzt werden kann. Die wichtigsten Forderungen sind:
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2024 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt mehrere Biogasanlagen und plante eine Erweiterung durch ein neues Blockheizkraftwerk. Der Netzbetreiber, die Beklagte, lehnte den gewünschten Niederspannungsanschluss ab und bot stattdessen einen Mittelspannungsanschluss an. Nach einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich die Beklagte, den Anschluss herzustellen. Es entstand jedoch ein Streit darüber, ob eine Steuerungsleitung für die Fernsteuerung vorhanden sei. Die Klägerin erklärte, dass ein Rundsteuerungsempfänger installiert und die Steuerungsleitung bereits vorhanden sei.
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2024.
Beachten Sie, dass die Clearingstelle keine behördlichen Aufsichtsbefugnisse hat, d.h. wir können nicht einseitig Netzbetreiber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auffordern.
Am 8. März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024 und gilt damit am 15. März 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wehrte sich gegen die Entwertung eines Zuschlags und die Ablehnung ihres Antrags auf Ausstellung einer Zahlungsberechtigung für eine Solaranlage. Obwohl ihr Gebot im Juni 2021 erfolgreich war und sie fristgerecht eine Sicherheitsleistung erbrachte, reichte sie den Antrag auf Zahlungsberechtigung erst im November 2022 ein, also nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Monaten.