Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen
Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben.
Der Aufsatz behandelt die Rolle von Biogasanlagen als Energiespeicher zur Überbrückung von Netzengpässen. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe betone Biomethan-BHKWs nicht nur in Grundlast zu fahren, sondern auf eine bedarfsorientierte Betriebsweise umzustellen. Flexibilisierte Anlagen seien jedoch bisher noch die Ausnahme.
Die Autoren bereiten einen Überblick über die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zum EEG 2017 im Jahr 2020.
Im Beitrag des Autors kommen vier Biogas-Anlagenbetreiber zu Wort, die vom Ende der EEG-Förderung betroffen sind. Sie haben ihre Anlagen (vorerst) stillgelegt, weil der Betrieb insbesondere von Kleinanlagen nicht mehr rentabel sei. Der Autor appelliert an den Gesetzgeber, die notwendigen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu schaffen und das "Biogasanlagen-Sterben" zu verhindern.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), welches nunmehr als EEG 2021 am 1. Januar 2021 in Kraft trat (Urfassung).
Die BNetzA hat die Zahlen der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2020.
Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.
Die Studie „The Case for a Wider Energy Policy Mix in Line with the Objectives of the Paris Agreement - Shortcomings of Renewable Energy Auctions Based on World-wide Empirical Observations“ der IET (International Energy Transition GmbH), der IZES gGmbH (Institut für Zu
Die Autorin sieht im EEG 2021 einen ersten Schritt zur Erreichung der Klimaziele 2030 bzw. 2050. Allerdings bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Biogas und Biomethan ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können.
Die Kritik am EEG-Entwurf lasse nicht nach. Vorgeworfen werden dem EEG 2021 falsche Annahmen, neue Hürden, überbordende Bürokratie und der ungewisse Weiterbetrieb zahlreicher Anlagen, deren Vergütung zum Jahresende auslaufe. Auch eine Vereinfachung von komplizierten Regelungen wie dem Mieterstrom sei nicht erfolgt. Die EEG-Novelle solle zum Jahreswechsel in Kraft treten, ein Termin zur Entscheidung stehe aber noch nicht fest.
Die Autoren geben einen ersten Überblick und Einschätzungen zum Regierungsentwurf des EEG 2021. Sie erläutern den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, die zentralen Ziele und Motive des Gesetzgebers.
Die Windkraft-Industrie hoffe für 2021 wieder vermehrt auf Investitionen, nachdem politische Eingriffe die Windkraft bundesweit ausgebremst hätten. Zwar werde die Windkraft nach wie vor durch unsachliche Natur- und Vogelschutzvorgaben sowie zu große Sicherheitsabstände um Flugradare gehemmt, 2020 seien aber wieder mehr Projekte genehmigt worden. Ferner würden neue Technik, Auslandsmärkte und Nutzungskonzepte die Branchenstimmung verbessern. Für 2021 arbeite man auch an Hybridanlagenparks mit verstetigter Energieerzeugung.
Die Clearingstelle hat am 25. November 2020 ein Votumsverfahren zum Thema „Geltendmachung einer Erneuerung und Neuinbetriebnahme gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 unter dem
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.
Das 38. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG fand im Tagungszentrum des Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5 B, 10115 Berlin als Liveübertragung online statt.
Aufsatz beschreibt die Gesetzgebungsphase zum neuen EEG 2021. Dabei behandelt er Gebotshöchstwerte in Ausschreibungen und deren Volumina, die Stärkung der Flexibilisierung, Güllevergärung und weitere neue Herausforderungen. Es herrsche ein reger Austausch zwischen Politik und Praxis.
Die BNetzA hat die Zahlen der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2020.
Die BNetzA hat die Zahlen der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. September 2020.
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben gegenüber dem Netzbetreiber nachvollziehbar darzulegen, dass sie durch bestimmte Maßnahmen das Leistungsvermögen ihrer Anlage erhöht haben. Ein geeigneter Nachweis wird durch die vollständige Darlegung folgender Angaben erreicht:
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann. Viele der Neuerungen bleiben umstritten, so unter anderem der Verzicht auf Eigenversorgung als Voraussetzung für den Erhalt der Marktprämie für neue Dachanlagen, Smart-Meter für Anlagen ab einer Leistung von 1 kW und die Zahlung der EEG-Umlage beim Betrieb ausgeförderter Altanlagen.
In diesem Artikel diskutieren die Autoren über die im EEG-Regierungsentwurf vorhandenen Neuheiten zur Windenergie. Sie überlegen, ob die finanzielle Kommunalbeteiligung das Ziel der Akzeptanzsteigerung erreiche, wie die Verschärfung des Vergütungswegfalls bei negativen Preisen die Wirtschaftlichkeit beeinflusse, und lobten die Einführung der sog. "Südquote" für die Ausbauankurbelung in südlichen Bundesländern.