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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Fachgespräch

Das 50. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ fand am 6. November 2025 im Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

-- Lesen Sie zu der Frage, wann Strom aus einem Speicher generell vergütungsfähig nach dem EEG ist, die Häufige Rechtsfrage „Was ist beim Zubau eines Speichers zu einer bestehenden EEG-Anlage zu beachten?“ unter „Vergütung“.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

-- Dieser Beitrag betrifft die Konstellation, dass im Batteriespeicher ausschließlich Strom aus einer Biogasanlage i.S.d. EEG eingespeichert wird. Lesen Sie zu der Frage, wann Strom aus einem Speicher generell vergütungsfähig nach dem EEG ist bzw. zur Beladung eines Speichers mit EE- und nicht EE-Strom unsere Häufige Rechtsfrage „Was ist beim Zubau eines Speichers zu einer bestehenden EEG-Anlage zu beachten?“ --

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 8. Oktober 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. Oktober 2025, so dass die Bekanntgabe am 15. Oktober 2025 als erfolgt gilt.

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Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 24. September 2025 und gilt am 1. Oktober 2025 als bekanntgegeben.

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Gesetzesbezug: EEG, EEG 2023

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 18. September 2025 grünes Licht für eine umfassende Änderung der deutschen Förderregelung für Strom aus Biomasse und Biogas gegeben. Das Fördervolumen wird um 7,9 Milliarden Euro aufgestockt, das Ausschreibungsvolumen erhöht und eine spezielle Quote für Wärmenetz-gebundene Biomasseanlagen eingeführt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
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Leider kann die Clearingstelle nicht alle Rechtsfragen klären, die eine Erneuerbare-Energien-Anlage betreffen.

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Schiedsspruch 2025/13-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf EEG-Vergütung für den in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Netzbetreiberin eingespeisten Strom hat. Klärungsbedürftig war der Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme der Solaranlagen und dem Einbau eines Zweirichtungs-Übergabezählers durch den Messstellenbetreiber. In diesem Zeitraum hatte der Anlagenbetreiber den Strom durch eine nicht geeichte kundeneigene Messeinrichtung gemessenen (im Ergebnis teilweise bejaht).

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. August 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden (Solaranlagen des ersten Segments) bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. August 2025, so dass die Bekanntgabe am 21.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
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Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise. In bestimmten Fällen wird die Zeit, in der die Vergütung entfallen ist, an den regulären Vergütungszeitraum angehängt.

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Hinweis 2024/14-II– Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen: 2024/14-II

Die Clearingstelle hat am 23. Juli 2025 ein Hinweisverfahren zur Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023 hinsichtlich der Mitteilung zur erhöhten Vergütung bei Volleinspeiseanlagen eingeleitet.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen der betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen läuft bis zum 5. September 2025.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Juli 2025 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 16. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 23. Juli 2025 als erfolgt gilt.

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Stellungnahme 2025/6-VIII/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Regensburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben, ob die streitgegenständlichen Anlagen im maßgeblichen Zeitraum über technische Einrichtungen zur Fernsteuerung im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 verfügten (im Ergebnis bejaht) und ob ein etwaiger Verstoß gegen § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014 dem Vergütungsanspruch auf Grund fehlender technischer Einrichtungen und damit fehlender marktprämienspezifischer Anspruchsvoraussetzungen entgegensteht bzw.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden. 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 3. Juli 2025 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2025 als erfolgt gilt.

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Am 3. Juli 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2025 und gilt am 10. Juli 2025 als bekanntgegeben.

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Fachgespräch

Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ fand am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs standen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

-- Dieser Beitrag betrifft Konstellationen, in denen im Batteriespeicher ausschließlich Strom aus einer Biogasanlage i.S.d. EEG eingespeichert wird. Lesen Sie zu der Frage, wann Strom aus einem Speicher generell vergütungsfähig nach dem EEG ist bzw.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Juni 2025, so dass die Bekanntgabe am 25. Juni 2025 als erfolgt gilt.

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Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
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Gesetzesbezug: EEG 2023 § 101

Alle Bestimmungen, die von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission abhängen, sind in § 101 EEG 2023 (aktuelle Fassung) aufgezählt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
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Die in einer Abrechnung des Netzbetreibers angegebenen Kürzel, etwa „SgK52111----SZ“, beschreiben verschiedene Vergütungs- oder Sanktionstatbestände nach dem EEG

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. April 2025, so dass die Bekanntgabe am 30. April 2025 als erfolgt gilt.

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Studie

Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.

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Rechtsprechung– 6 U 56/24

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Photovoltaikanlage auf einem verfüllten ehemaligen Kiestagebau, die Beklagte ist zuständige Netzbetreiberin. Die Beklagte verweigert die Anerkennung der Anlage als förderfähig im Sinne des EEG, da es sich entgegen der klägerischen Auffassung nicht um eine „sonstige baulichen Anlage“ i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 handele. Die Klägerin begehrt Schadensersatz in Form der Differenz zwischen den erzielten Einnahmen aus sonstiger Direktvermarktung und entgangenen Einnahmen aus geförderter Direktvermarktung.

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