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Einleitung der 2. gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Windenergie- und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. September 2018 die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung für Windenergieanlagen an Land ist die Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 11. Oktober 2018.

Gebotstermin ist der 1. November 2018. Da dieser Tag ein Feiertag ist, verlängert sich die Zugangsfrist, innerhalb der die Gebote am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein müssen, bis zum 2. November 2018 (24:00 Uhr).

Die Zuschlagswerte dieser Ausschreibungsrunde werden im Gebotspreisverfahren (»pay as bid«) ermittelt. Danach ist für die Ermittlung des Zuschlagswerts der Gebotswert des abgegebenen Gebots entscheidend. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 MW, der Höchstwert für beide Technologien 8,75 ct/kWh.

Anlagen, die in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen, werden mit einem Gebotsaufschlag zur Kostendeckung von Netz- und Systemintegration belegt. Verteilernetzausbaugebiete sowie die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden von der BNetzA veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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