Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2019.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juli 2018 die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 13. August 2018.
Leitsatz: Das Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in den weiteren Schutzzonen niedersächsischer Wasserschutzgebiete (Ziffer 13 rechte Spalte der Anlage zu § 2 Abs. 1 Nds. SchuVO) ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
Die Autorin stellt die besonderen Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach den §§ 39 bis 39 h EEG 2017 dar. Sie erläutert dabei zunächst die Modalitäten zur Teilnahme an den Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen, darunter: Anforderungen an die Gebote, Sicherheiten, Höchstwert, Ausschluss von Geboten, Erlöschen von Zuschlägen, Änderungen nach Erteilung des Zuschlags sowie besondere Zahlungsbestimmungen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. September 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2017.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Juli 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017.
Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten, Biogasanlagen betreffenden Regelungen des EEG 2017. Dabei geht er insbesondere auf die Beteiligung neuer und bestehender Biomasseanlagen an den geplanten Ausschreibungen ein.
Die Autoren diskutieren, ob durch das Windenergie-auf-See-Gesetz das schutzwürdige Vertrauen der Investoren noch nicht realisierter Offshore-Windenergieprojekte verfassungswidrig missachtet wurde.
A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)1) BiogasanlagenFür Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen. |
Der Aufsatz befasst sich mit den Neuregelungen des EEG 2017. Die Autoren geben zunächst einen kurzen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und stellen dann die Ergänzung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2017 vor, die klarstellt, dass jedes Modul einer Solaranlage eine eigenständige Anlage ist.