Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. November 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2018.
Es wurden 36 Gebote mit einem Gebotsumfang von 201 Megawatt bezuschlagt. Insgesamt waren 50 Gebote für diese Ausschreibungsrunde mit einem Volumen von 307 Megawatt eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war damit 1,5-fach überzeichnet. 2 Gebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Es wurden nur Gebote für Solaranlagen bezuschlagt. Das einzige Gebot für Windenergieanlagen an Land lag über der Zuschlagsgrenze und wurde somit nicht bezuschlagt.
Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens war die Einführung der sogenannten Verteilernetzausbaugebiete. Um den Verteilernetzausbaubedarf in Gebieten, die bereits eine hohe Anzahl an Erneuerbaren-Energie-Anlagen aufweisen, zu berücksichtigen, erhalten Gebote für diese Gebiete einen Aufschlag, um die Zuschlagschancen zu reduzieren. Die meisten Zuschläge mussten trotz Ihrer Lage in Verteilernetzausbaugebieten jedoch nur geringfügige Modifikationen des Gebotswerts hinnehmen, sodass diese Projekte auch ohne den Aufschlag bezuschlagt worden wären.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,27 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 5,79 ct/kWh. In letzten gemeinsamen Ausschreibung lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,67 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.