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Die Ausgleichsmechanismus-Verordnung und der Ausbau Erneuerbarer Energien

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Nach Darstellung der bisherigen Rechtslage des Ausgleichsmechanismus und der Kritikpunkte an dem System wird der Verkauf des EEG-Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber an der Strombörse als wesentliche Neuerung vorgestellt. Die Autorin tritt den Meinungen, dass die Vermarktung an der Strombörse aufgrund der fehlenden Verbrauchspflicht zur verstärkten Abregelung von Erneuerbaren Energien-Anlagen führe, entgegen, indem sie darauf hinweist, dass der Vorrang der Erneuerbaren Energien unvermindert fortbestehe. Zudem führe diese Vermarktung wegen der Preisbildung nach Angebot und Nachfrage zur Verdrängung konventioneller Kraftwerke. Der Einfluss Erneuerbarer Energien auf die Preisbildung könne zwar negative Preise für Strom erzeugen, dagegen biete jedoch die AusglMechV mit der Preislimitierung und der Zweiten Auktion zwei adäquate Mittel, um negative Preise zu verhindern. Als Herausforderung der zukünftigen Entwicklung sieht die Autorin den Ausbau der Netzinfrastruktur sowie den Zubau von Stromspeichern, die Optimierung des Angebots konventionellen wie auch erneuerbaren Stroms und die Nachfrageoptimierung durch Flexibilisierung des Verbrauchs. Abschließend sei nach ihrer Auffassung der Preisbildungsmechanismus bei zunehmender Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien anzupassen.

Datum
Autor(en)
Anke Rostankowski
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2010, 125-131