Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15. November eines Kalenderjahres eine Prognose für die folgenden 5 Kalenderjahre zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Mittelfristprognose für die EEG-Umlage 2012-2016 haben die ÜNB unverbindlich auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform veröffentlicht.
Quelle: http://www.eeg-kwk.net/Jahres-Mittelfristprognosen.htm mit weiteren Informationen.