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EEG-Umlage: Mittelfristprognose 2012 bis 2016

Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15. November eines Kalenderjahres eine Prognose für die folgenden 5 Kalenderjahre zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Mittelfristprognose für die EEG-Umlage 2012-2016 haben die ÜNB unverbindlich auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform veröffentlicht.

    

Quelle: http://www.eeg-kwk.net/Jahres-Mittelfristprognosen.htm mit weiteren Informationen.
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