Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag die angesichts der vermehrt auf dem Spotmarkt der Strombörse aufgetretenen negativen Strompreise von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verordnung zur Ausführung der AusglMechV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV) eingeführte Ausnahmeregelung, die Übertragungsnetzbetreibern unter bestimmten Voraussetzungen ein Abweichen vom Gebot der preisunabhängigen Vermarktung ermögliche. Dabei werden die neuen Vermarktungsregeln analysiert und Verbesserungspotenziale aufgezeigt.