Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV)
vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134).
Bitte beachten Sie, dass die AusglMechAV vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134) durch Artikel 18 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2016 S. 2258) geändert und in diesem Zuge in »Verordnung über die Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung - EEAV)« umbenannt wurde.
In diesem Eintrag finden Sie nur die Fassungen der AusglMechAV bis zur Umbenennung.
Nachfolgend gelangen Sie zu den Fassungen seit der Umbenennung: Zu den aktutellen Fassungen der EEAV