Für einen Zahlungsanspruch müssen unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die jeweilige Landesregierung muss eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen haben (§ 37c Abs. 2 EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023). Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben solche Rechtsverordnungen erlassen.
- Die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber muss sich erfolgreich an einem Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, was unter anderem voraussetzt, dass das Gebot eine Gebotsmenge von mehr als 750 Kilowatt umfasst (§ 30 EEG 2017/EEG 2021) bzw. für Gebote in den Gebotsterminen ab dem 1. Januar 2023 von mehr als 1 Megawatt (§ 30 EEG 2023).
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme:
- Die Anlage darf erst nach dem 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, wenn es sich bei der Fläche um ein benachteiligtes Gebiet i.S.d. Richtlinie 75/268/EWG (ABl. (EG) Nr. L 273, S. 1) in der Fassung der Entscheidung der EU-Kommission 97/172/EG vom 13. März 1997 (ABl. (EG) Nr. L 72, S. 1) handelt.
- Die Solaranlage darf erst nach dem 31. Dezember 2016 in Betrieb genommen werden, wenn es sich bei der Fläche um ein benachteiligtes Gebiet i.S.d. Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ABl. (EU) L 347, S. 487 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1017 vom 15. April 2021 (ABl. L 224, S. 1) handelt.
- Die Anlage muss alle sonstigen Zahlungsvoraussetzungen erfüllen, insbesondere im Register der Bundesnetzagentur (BNetzA) registriert werden, über technische Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit verfügen und der Strom muss im Wege der Direktvermarktung veräußert werden.
Die in Betracht kommenden Flächenkategorien sind in § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. h) und i) EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023 genannt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere häufige Rechtsfrage „Was sind benachteiligte Gebiete i.S.d. EEG und wo finde ich eine Übersicht der benachteiligten Gebiete Deutschlands?“
Eine gesetzliche Einspeisevergütung nach § 48 EEG 2017/EEG 2021/EEG 2023 ist für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünflächen nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zum Ablauf der Ausschreibungen finden Sie auf den Seiten der hierfür zuständigen BNetzA (→ Elektrizität und Gas → Ausschreibungen → Solar-Anlagen).