Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein. Diese Fragen umfassen die bilanzielle Teilbarkeit des erzeugten Gases, den Standort des Biomethan-BHKW und die Nutzung des überbauten Leistungsanteil bei mehr als 100 kW installierter Leistung.