Direkt zum Inhalt

Suche

Angezeigt werden Ergebnisse 5251 - 5275 von 5300 gesamt (Seite 211 von 212).
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das

Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1459) wurde in § 11a EEG 2000 die Möglichkeit eingeführt, stromintensive Unternehmen teilweise von der Umlage der EEG-Kosten zu befreien.

Im Anhang finden Sie

1.0281234
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2004, 910-915
Am 01.08.2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (BGBl I, 1918) in Kraft getreten. Kern dieses Artikelgesetzes ist die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Folgenden: EEG). Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze des neuen EEG in seinem rechtlichen und tatsächlichen Kontext vor.
1.028065
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2004, 823-826
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14, KWKG 2002
Besprechung von BGH, Urt. v. 22.12.2003, VIII ZR 90/02 VIII ZR 310/02. - Verf. stimmt den Entscheidungen zu, betont aber, dass diese nur für "Altverträge", die vor Inkrafttreten der gesestzlichen Mindestvergütungsregelungen geschlossen wurden, relevant sind.
1.0280105
Rechtsprechung– 8 Wx 1/04
Aktenzeichen: 8 Wx 1/04
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Ermittlung des Geschäftswertes für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, also für das Recht, auf einem Grundstück eine Windkraftanlage zu betreiben, richtet sich nicht nach § 22 KostO, sondern nach § 24 KostO. Für die Bestimmung des Jahreswertes i.S.v.
1.0279561
Aufsatz: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht), 2004, 537-547
Gesetzesbezug: BNatSchG 2002
Erneuerbare Energien genießen verschiedene rechtliche Privilegien. In besonderem Maße gilt dies für die Nutzung der Windenergie, die seit 1996 zu den wenigen Vorhaben gehört, die im bauplanungsrechtichen Außenbereich ausdrücklich zugelassen sind. Während zwischenzeitlich Windenergieanlagen im Binnenland - auch von Umweltschützern - unter anderem wegen ihrer Emissionen zunehmend kritisch gesehen werden, soll künftig die Nutzung der Windenergie auf See klimaverträgliche Elektrizitätserzeugung ermöglichen.
1.0279267
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550, s. Anhang), das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2004 erstmals geändert.

Nachfolgend gelangen Sie zu

1.0279119
Rechtsprechung– 29 U 68/02
Aktenzeichen: 29 U 68/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Zu den Voraussetzungen des Belastungausgleichs, zur Vergleichbarkeit von KWKG und EEG und zur Vereinbarkeit des KWKG mit höherrangigem Recht. Siehe auch die Parallelentscheidungen vom selben Tage, Az. 29 U 67/02 und 29 U 12/03.
1.0279016
Rechtsprechung– 29 U 67/02
Aktenzeichen: 29 U 67/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Anspruch auf Belastungsausgleich nach § 5 KWKG (2000) besteht, wenn vergüteter Strom zur allgemeinen Versorgung bestimmt ist. Inhaber des Abnahme- und Vergütungsanspruchs ist der jeweilige Anlagenbetreiber.
1.0279016
Rechtsprechung– 29 U 12/03
Aktenzeichen: 29 U 12/03
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Netzbetreiber haben einen Anspruch auf Belastungsausgleich gegen den vorgelagerten Netzbetreiber auch dann, wenn der abgenommene und vergütete KWK-Strom nicht von einem Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung i.S.v.
1.0279016
Aufsatz: ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht), 2002, 201-204
Aus Anlass der ersten materiellen Änderung des EEG 2000 durch Gesetz vom 23.07.2002 erörtert der Beitrag einige im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Solarenergie aufgetretene praxisrelevante Rechtsfragen. Hierzu gehört zunächst die Frage, welche Anlagen in den Anwendungsbereich des EEG fallen, insbesondere, ob auch solarthermische Anlagen erfasst sind.
1.0278689
Rechtsprechung– VIII ZR 236/02
Aktenzeichen: VIII ZR 236/02
Gesetzesbezug: KWKG 2002
Zur Auslegung und Anwendung des KWKG in Anlehnung an die Grundsätze des EEG (2000).
1.0278432
Rechtsprechung– 6 U 42/03
Aktenzeichen: 6 U 42/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint).
1.0277865
Rechtsprechung– 6 U 4/03
Aktenzeichen: 6 U 4/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint). Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeiseve
1.0277774
Rechtsprechung– VIII ZR 310/02
Aktenzeichen: VIII ZR 310/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über vertragliche Preisanpassungsregeln möglich ist.

 

1.0277762
Rechtsprechung– VIII ZR 90/02
Aktenzeichen: VIII ZR 90/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über Steuer- und Abgabeklauseln an Sondervertragskunden möglich ist.

1.0277747
Rechtsprechung– 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
1.0277365
Rechtsprechung– VIII ZR 165/01
Aktenzeichen: VIII ZR 165/01

„Netze für die allgemeine Versorgung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar Letztverbraucher versorgen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, andere EVU mit Strom zu beliefern, welche ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.

1.0276794
Rechtsprechung– 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
1.0276649
Aufsatz: RdE (Recht der Energiewirtschaft), 7/2003, 163-171
Gesetzesbezug: EEG 2004, KWKG 2002
Der Beitrag untersucht zunächst, inwieweit die Letztverbraucher die Förderkosten des EEG und des KWKG zu tragen haben. Anschließend wird gezeigt, dass die Kostenabwälzung auf die Letztverbraucher der umweltpolitischen Ratio beider Gesetze entspricht, indem das Verursacherprinzip und der Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprochen wird.
1.027647
Rechtsprechung– VIII ZR 89/03
Aktenzeichen: VIII ZR 89/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
Beauftragt der Anlagenbetreiber einen Dritten mit der Vornahme des Anschlusses, schaltet dieser aber seinerseits den Netzbetreiber als Subunternehmer ein, der sodann den Anschluss herstellt, so kann der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber nicht die Erstattung der aufgewendeten Kosten aus § 10 Abs. 1 EEG (2000) beanspruchen. Erstattungsansprüche des Netzbetreibers für den Netzanschluss dürfen grundsätzlich mit Vergütungsansprüchen des An
1.027594
Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

1.0275295
Studie: Uwe Leprich, Andreas Thiele und Günter Frey (IZES)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Belastung der stromintensiven Industrie durch das EEG und Perspektiven. Kurzgutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

1.0274397
Rechtsprechung– Kart U 1/02
Aktenzeichen: Kart U 1/02
Zur Frage, wer unter der Geltung des EEG 2000 die Netzanschlusskosten zu tragen hat und ob Netzbetreiber diese Kosten im Wege der Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers geltend machen können.
1.0274049
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV)

1.0273826
Rechtsprechung– VIII ZR 161/02
Aktenzeichen: VIII ZR 161/02
Gesetzesbezug: EEG 2000, StrEG 1998
EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet.
1.0273811
Schließen

Schlagworte

Typ

Gericht

Gesetze