Der Gerichtshof (siebte Kammer) hat für Recht erkannt:
Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Der Gerichtshof (fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Der Autor behandelt die EU-Richtlinie 2018/2001 v. 11.12.2018 (RED II) in Bezug auf den Spitzenplatz des Energieverbrauchs - den Verkehrssektor. Mit der RED II setze sich die EU das Ziel bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Union auf 32% und hinsichtlich des Verkehrssektors auf 14% zu erhöhen.
Leitsatz des Gerichts:
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Klimaziele im Jahr 2020 zu verwirklichen und Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können.
Die Autoren untersuchen, ob das deutsche EEG-Fördersystem mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Dabei gehen sie auf die unionsrechtliche Bewertung räumlich differenzierter Einspeisevergütungen, den Einsatz von Phasenschiebern an Grenzkuppelstellen sowie die Zulässigkeit von Ausschreibungsmodellen zur Steuerung des Zubaus Erneuerbarer Energien ein.
Sie können den Verlauf des gesamten Rechtsetzungsverfahrens auf der Website des Europäischen Parlaments nachverfolgen (nur Englisch oder Französisch). Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über den Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens bis zur Beschlussfassung:
Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates zur Förderung Erneuerbarer Energien, inoffizielle Fassung (der Öffentlichkeit zugänglich gemacht durch Friends of the Earth; englisch). Der vorab bekannte gewordene Vorschlag würde, wenn er unverändert in Kraft träte, die Mitgliedstaaten der EU verpflichten, bis 2020 bestimmte Mindestanteile Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und an der Bereitstellung von Kraftstoffen zu erreichen.
Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Eine Energiepolitik für Europa
Das von der Kommission veröffentlichte Grünbuch soll auf europäischer Ebene Denkanstöße zur künftigen Energiepolitik liefern. Es richtet sich hauptsächlich an interessierte Kreise (Einrichtungen und Einzelpersonen), die damit zur Teilnahme an einem Prozess der Konsultation und Debatte auf der Grundlage der im Grünbuch enthaltenen Vorschläge aufgefordert werden. Das Grünbuch betont die Bedeutung regenerativer Energiequellen für eine nachhaltige Energieversorgung Europas, für die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und für den Klimaschutz.