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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. März 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. März 2019. 

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in diesem Artikel mit den Realisierungsfristen von Onshore-Windenergieanlagen. Wenn die Anlagen nicht innerhalb dieser Frist in Betrieb genommen wurden, erlischt der erteilte Zuschlag (vgl. § 36e Abs. 1 EEG2017). Insbesondere für die ersten drei Ausschreibungen im Jahr 2019, für die eine verkürzte Realisierungsfrist von 24 statt 30 Monaten gilt, sei der Zeitraum angesichts häufiger Anfechtungsklagen gegen die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung sehr knapp bemessen.

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Rechtsprechung– 8 B 10001/19.OVG
Aktenzeichen: 8 B 10001/19.OVG

Leitsätze:

1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.

2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. November 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1November 2018.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in Ihrem Artikel rechtliche Hinweise für Bürgerenergiegesellschaften bei Änderung der Anlagenleistung von Windenergieanlagen nach erfolgtem Zuschlag im Ausschreibungsverfahren.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 83a

Die Autorin nimmt ein Urteil des OLG Düsseldorf zum Anlass, auf den vorhanden Rechtsschutz von unterlegenen Bietern bei Ausschreibungen nach § 83a EEG 2017 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hinzuweisen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Oktober 2018 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. September 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1September 2018.
 
Es wurden 79 Gebote mit einem Gebotsumfang von 76.537 Kilowatt (kW) bezuschlagt.
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2018 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben.

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Aufsatz

Die Autoren betrachten auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit 17 EEG-Ausschreibungsrunden seit 2015 inwieweit die drei großen Ziele der Durchführung von Ausschreibungen als Fördermechanismus im EEG (Kosteneffizienz, Mengensteuerung und Akteursvielfalt) erreicht wurden.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. Juni 2018 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Solaranlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2018 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Wind- und Solaranlagen mit einem Ausschreibungvolumen von 200 MW bekannt gegeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 27. April 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen auf See (Offshore) bekannt gegeben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 39i, 39j

Der Autor geht auf die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergie an Land und PV-Anlagen ein, bei der ausschließlich PV-Anlagen bezuschlagt wurden. Zudem greift er die Diskussionen über die Sinnhaftigkeit technologieübergreifender Ausschreibungen auf. 

 

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Aufsatz

Die Autoren bewerten die Ergebnisse der fünften Ausschreibung für Windenergie an Land, bei der erstmals das zuvor geltende Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, dass die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Gebotstermin noch nicht vorliegen muss, nicht mehr galt. Sie erörtern hierbei die Folgen von weniger Geboten und höheren Zuschlagswerten.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.

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Aufsatz

Die Autorin stellt die besonderen Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach den §§ 39 bis 39 h EEG 2017 dar. Sie erläutert dabei zunächst die Modalitäten zur Teilnahme an den Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen, darunter: Anforderungen an die Gebote, Sicherheiten, Höchstwert, Ausschluss von Geboten, Erlöschen von Zuschlägen, Änderungen nach Erteilung des Zuschlags sowie besondere Zahlungsbestimmungen.

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