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Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2017 für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22. November 2017 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.

Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) wurde nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 3,82 ct/kWh. Bei dem anderen Bieter wurde der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Durch die Ermittlung der Zuschläge für BEG im Einheitspreisverfahren ergibt sich so der annähernd gleiche Zuschlagswert für den höchsten und den durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlag. Dieser liegt bei 3,82 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 3,82 ct/kWh, der niedrigste Gebotswert mit Zuschlag lag bei 2,20 ct/kWh. Eingereicht wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 Megawatt (MW). Bezuschlagt wurden 61 Gebote (davon BEG: 60 Gebote) mit einem Gebotsumfang von 1.000 MW. Das maximal zulässige Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet wurde dabei nicht erreicht. Es wurden 15 Gebote ausgeschlossen.

Die BNetzA hatte die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land am 18. September 2017 eingeleitet. Gebotstermin war der 1. November 2017.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA .

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