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Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2018 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. September 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1September 2018.
 
Es wurden 79 Gebote mit einem Gebotsumfang von 76.537 Kilowatt (kW) bezuschlagt. Insgesamt waren 85 Gebote für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen von 225.807 kW war deutlich unterzeichnet. 6 Gebote mussten ausgeschlossen werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten oder Angaben der Bieter in den Formularen fehlten.
 
Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens für Biomasseanlagen war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Von den bezuschlagten Geboten entfielen 66 auf Bestandsanlagen und 13 auf Neuanlagen.
 
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 14,73 ct/kWh. Die meisten Anlagen erhalten den Höchstwert. Dieser liegt bei 16,73 ct/kWh für Bestandsanlagen und 14,73 ct/kWh für Neuanlagen. Die Zuschläge entfielen nicht nur auf juristische Personen.
 
Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.
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