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Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Februar 2018 die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.

Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften (BEG) wurde nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt, für die anderen Bieter wurde der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt bei 4,73 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt, lag bei 5,28 ct/kWh, der niedrigste Gebotswert mit Zuschlag lag bei 3,80 ct/kWh. Eingereicht wurden 132 Gebote mit einem Volumen von 989 Megawatt (MW). Bezuschlagt wurden 83 Gebote (davon BEG: 19 Gebote) mit einem Gebotsumfang von 709 MW. Es wurden 2 Gebote ausgeschlossen.

Die BNetzA hatte die vierten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land am 7. Dezember 2017 eingeleitet. Gebotstermin war der 1. Februar 2018.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018 finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA (link is external).

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