In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Flurstücken und Gebäuden zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 E
Der Autor gibt einen ausführlichen Überblick zu Heizsystemen mit Elektroheizstäben für PV- Anlagen mit hohen Eigenverbräuchen bis hin zu Null-Einspeiseanlagen und geht dabei auch auf Energiemanagementsystemen ein.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Einspeisevergütungen gegen den Anlagenbetreiber einer Fotovoltaik-Anlage (PV-Anlage) bei unterbliebener Meldung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1.
Der Autor stellt das mit einer Leistung von 10 MW derzeit grösste Batteriekraftwerk Europas im brandenburgischen Feldheim sowie weitere Batteriespeicher-basierte erneuerbare Energien Projekte für den Primärregelenergiemarkt vor.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf demselben Gebäude angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2012 gelten (im Ergebnis beja
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die PV-Installation der Anlagenbetreiberin gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 das EEG 2012
Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1
In der Meldung wird der Q Fire Switch vorgestellt, eine Schalttechnik zur galvanischen Trennung des Solargenerators, welcher in Gebäuden mit Fotovoltaikanlagen die Sicherheit bei Wartungsarbeiten, im Brandfall und bei Netzausfall erhöht.
Der Autor beschreibt verschiedene Optionen, vernetzte dezentrale Erzeugungs- und Speicheranlagen als virtuelle Kraftwerken zu betreiben. Die Realisierung der Vorteile solcher Systeme, wie die Bereitstellung von Ausgleichsdienstleistungen und die Etablierung neuer Geschäftsmodelle, sei abhängig vom Abbau von Zugangsbarrieren für kleinere, flexiblere Anbieter im neuen Strommarktdesign.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 2. September 2015 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Die Veröffentlichung enthält u.a. die Bezeichnung der Bieter und den Standort der Freiflächenanlage. Insgesamt wurden 33 Gebote mit einem Gebotsumfang von 159.740 kW bezuschlagt.
Der Autor beleuchtet die Fortschritte der Elektrolumineszenz-Messung im Feld zur Fehlersuche bei Photovoltaikmodulen.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob die auf dem Dach des Wohnhauses des Klägers installierte Photovoltaikanlage am 31. März 2012 und damit vor dem Degressionstermin 1. April 2012 »technische Betriebsbereitschaft« erlangt hat und ob die Beklagte bei einer vor dem Degressionstermin 1.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag mögliche planungsrechtliche Voraussetzungen, welche bei zukünftigen Ausschreibungen von Windenergieanlagen (WEA) eine Rolle spielen könnten. Sie beschreiben den Rechtsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, um vor diesem Hintergrund Überlegungen zu einer planungsrechtlichen Anknüpfung von Präqualifikationsbedingungen für Windenergievorhaben zu diskutieren.
OLG Koblenz: Technische Einrichtung als Verpflichtung des Anlagenbetreibers aus dem Schuldverhältnis
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.
Ergebnis: Verneint.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Frage, unter welchen Bedingungen der direkte Verbrauch von Solarstrom auch in Wohnungen möglich ist, deren Mieter selbst nicht Betreiber der PV-Anlagen sind, ohne dass die EEG-Umlage anfällt und welche Auswirkungen der Betrieb von Speichern dabei hat.
Der Autor diskutiert Schadensrisiken durch fehlerhafte Installation bei Speicher- und Hybridsystemen im PV-Bereich. Die Ansprüche an Installateure seien aufgrund der Vielfalt von Batterie- und Systemtypen gestiegen, wobei die Zertifizierung für einzelne Systeme aufwändig sei und einheitliche Standards für Bau und Betrieb von Energiespeichersystemen bisher fehlten. Dies werfe auch versicherungsrechtliche Fragen auf.
Der Beitrag beleuchtet rechtliche Fragen hinsichtlich der Belastung von PV-Hausspeichersystemen mit EEG-Umlage und Stromsteuer und verweist dabei unter anderem auf die Ergebnisse des 21.
Die Autoren setzen sich grundlegend mit dem Inbetriebnahmebegriff von Photovoltaikanlagen auseinander. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Inbetriebnahmebegriffs vom EEG 2009 bis zum EEG 2014 und damit vom Glühlampentest für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hin zur Notwendigkeit der ortsfesten Installation eingegangen.
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Module der Schiedsklägerin im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind.