Sachverhalt: Die Kläger (Anlagenbetreiber) betreiben eine PV-Anlage auf einem Grundstück, mit bereits bestehenden Hausanschluss. Da die Einspeisung über diesen Hausanschluss aus technischen Gründen nicht möglich war, musste eine Verbindung zur nächsten Trafo-Station errichtet werden.
Durch das
Zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 22. Dezember 2003 wurden insbesondere § 8 geändert sowie § 13 EEG 2000 eingefügt und so die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem Ende des 100.000-Dächer-Programms angepasst (sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz).
Hier finden Sie
Durch Artikel 7 des
Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes und anderer Gesetze
vom 23. Juli 2002, wurde das EEG 2000 zum dritten Mal geändert.
Durch das
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) wurde das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) zum 1. April 2000 abgelöst.
Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist.
Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz (Stromeinspeisungsgesetz - genannt StrEG, StromEinspG oder StrEsG). Das Stromeinspeisungsgesetz war der Vorläufer des EEG.
Im Anhang finden Sie Materialien zu den Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des bzw. zu Änderungen am Stromeinspeisungsgesetz in 1990, 1994 und 1998.
Sachverhalt: Der Mieter (Beklagter) stellte eine Solarstromanlage auf der zum Mietobjekt gehörenden Terrasse auf, um Solarstrom zu erzeugen. Der Vermieter (Kläger) verlangt die Beseitigung, da der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung die Erzeugung von Strom nicht beinhalte. Zudem verunstalte die Anlage den Innenhof.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren beobachten vier wichtige Trends auf dem europäischen Markt für Solarenergie.
Erstens bestehe eine Tendenz zu immer größeren Projekten (mehr als 10 MW). Zweitens gäbe es zunehmend innovative Ansätze, um Platzprobleme und Netzanschlussschwierigkeiten zu vermeiden (wie bspw. schwimmende Solaranlagen). Drittens sei auch die Förderung innovativer geworden (bspw. durch spezielle Ausschreibungen für Agri-Photovoltaik oder Speicher). Viertens würden auch zunehmend Module in Europa produziert werden.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Der Autor analysiert die Tendenz zum Bau immer größerer Solarmodule. Er beobachtet die Bildung zweier Lager, die jeweils auf 182 mm oder 210 mm als Wafergröße setzen. Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile und es sei abzuwarten, welche der Wafergrößen sich als neuer Standard durchsetzen werde.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 13. Fachgespräch mit dem Thema "Das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung" mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum am Freitag, den 23. November 2012 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte.
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Ob Mieterstromprojekte, Kraft-Wärme-Kopplung oder Elektromobilität: mehrmals jährlich diskutieren wir auf unseren öffentlichen Fachgesprächen aktuelle Themen und bieten eine Plattform zum Netzwerken und zum Erfahrungsaustausch für alle Interessierte. Sie sind herzlich eingeladen, dabei zu sein!
Reservieren Sie sich schon heute folgende Termine für unsere kommenden Fachgespräche:
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 12. Fachgespräch zum Thema "1. Novelle des EEG 2012" am Donnerstag, den 20. September 2012 in der Universal Hall in Berlin-Moabit.
Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 15. Fachgespräch zum Thema „Das Marktintegrationsmodell“ am Mittwoch, den 4. September 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin-Mitte.
Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor. In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).
Eine Technologie, die derzeit erste Schritte vom Labor zur kommerziellen Marktreife mache, sei die "Perowskit-Solarzelle". Bei Perowskite handele es sich um relativ häufig vorkommende Minerale, die den eher kurzwelligen, bläulichen Sonnenlichtanteil nutzen würden. Ein weiterer Aspekt sei, dass die Nutzbarmachung der Minerale deutlich weniger energieintensiv sei. Der Wirkungsgrad einer solchen Solarzelle liege bei rund 20 Prozent, Tandemzellen, die Perowskite und Silizium verbinden, erreichten einen Wirkungsgrad von 29,52 Prozent.