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Erstes Gesetz zur Änderung des EEG 2009 („PV-Novelle“) - Rechtsetzungsverfahren

Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11. August 2010 ist am 17. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden und zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Die hierdurch geänderte Fassung des EEG 2009 finden Sich auch als Arbeitsausgabe des EEG 2009 der Clearingstelle EEG. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung des Gesetzgebungsverfahrens:

A. Annahme des Einigungsvorschlages des Vermittlungsausschusses Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/2402) am 8. Juli 2010 angenommen (BR-Drs. 415/10, s. Anhang). Der Bundesrat hat entgegen einem Antrag des Landes Rheinland-Pfalz (BR-Drs. 415/1/10, s. Anhang) in seiner Sitzung vom 9. Juli 2010 keinen Einspruch erhoben (BR-Drs. 415-10(B), s. Anhang). Das EEG 2009 wurde daher entsprechend dem Gesetzentwurf BT-Drs. 17/1147 mit den durch den Gesetzesbeschluss BR-Drs. 284/10(neu) vorgenommenen Modifizierungen und unter Berücksichtigung der Ergänzungen durch den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/2402) geändert.

B. Beratungen im Vermittlungsausschuss Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 16. Juni 2010 die Beratungen über das Anrufungsbegehren des Bundesrates (vgl. BR-Drs. 284/10 (B); s. Anhang) vertagt und eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Kompromissvorschlägen eingesetzt.

In seiner Sitzung vom 5. Juli 2010 hatte der Vermittlungsausschuss den erarbeiteten Einigungsvorschlag beschlossen (Ergebnis des Vermittlungsausschusses, s. Anhang), welcher insbesondere Folgendes vorsah (BT-Drs. 17/2402, s. Anhang):

  • in einer ersten Phase eine einmalige Absenkung der Vergütung zum 1. Juli 2010, die um jeweils 3% geringer ausfallen soll als vom Bundestag beschlossen, d.h.
    • für sog. Gebäudeanlagen um 13%,
    • für Anlagen auf bereits versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen um 8 %,
    • für alle anderen sog. Freiflächenanlagen um 12%;
  • in einer zweiten Phase Absenkung der Vergütung für Strom aus Anlagen, die nach dem 30. September 2010 in Betrieb gegangen sind, um zusätzlich jeweils 3%.

C. Beratungen im Bundesrat

Der Bundesrat hatte bei der Beratung über den Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung vom 4. Juni 2010 beschlossen, den Vermittlungsausschuss aus folgendem Grund anzurufen (BR-Drs. 284/10 (B); s. Anhang):

  • Begrenzung der einmaligen Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 für „Hausdachanlagen“, sog. „Freiflächenanlagen“ und Anlagen auf sog. „Konversionsflächen“ auf einheitlich 10 %.

Im Gegensatz zum Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und zum Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatten der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates dem Bundesrat empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu fordern (BR-Drs. 284/1/10, s. Anhang), um folgende Änderungen zu beraten:

  • Begrenzung der einmaligen Absenkung der Einspeisevergütung für alle PV-Anlagen einheitlich auf 10 %,
  • unter Ausnahme von der einheitlichen Absenkung all solcher sogenannten „Freiflächenanlagen“, die im Geltungsbereich eines vor dem 1. Juli statt vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplan errichtet wurden,
  • Ausnahme von der Streichung des Vergütungsanspruchs für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen für solche Anlagen, die sich im Bereich von vor dem 1. Juli statt vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden;
  • Einführung einer differenzierten Einspeisevergütung für sogenannte „Freiflächenanlagen“ in § 32 Abs. 3 EEG 2009.

D. Gesetzesbeschluss des Bundestages

Der Bundestag hatte in seiner Plenarsitzung vom 6. Mai 2010 den Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/1147; s. Anhang) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/1604 - Beschlussempfehlung; s. Anhang) verabschiedet (vgl. auch Gesetzesbeschluss, BR-Drs. 284/10, im Anhang).

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf enthielt der Gesetzesbeschluss des Bundestages eine veränderte Berechnung der Degression und einen verlängerten Vertrauensschutz für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen; diese Anlagen können eine Vergütung erhalten, wenn sie sich im Bereich von nun vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden. Der Gesetzesbeschluss erweitert zudem den Begriff der sogenannten „Konversionsflächen“, senkt den Anreiz zum Eigenverbrauch bei geringen Eigenverbrauchsanteilen und schafft in Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 eine Übergangsvorschrift zum Belastungsausgleich.

Der Gesetzesbeschluss vom 6. Mai 2010 sah damit insbesondere folgende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vor:

  • einmalige Absenkung der Vergütung zum 1. Juli 2010
    • für sog. „Gebäudeanlagen“ (§ 33 Abs. 1 EEG 2009) um 16%,
    • für Anlagen auf bereits versiegelten oder auf Konversionsflächen (§ 32 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EEG 2009) um 11 %,
    • für alle anderen sog. „Freiflächenanlagen“ um 15%;
    • unter Ausnahme von der einheitlichen Absenkung all jener sog. „Freiflächenanlagen“, die vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen und im Geltungsbereich eines vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebeauungsplan errichtet wurden,
  • Streichung des Vergütungsanspruchs für Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen bei Inbetriebnahme nach dem 1. Juli 2010 mit Ausnahme von Anlagen, die sich im Bereich von vor dem 25. März 2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden und die noch 2010 in Betrieb genommen werden;
  • Erweiterung der sogenannten „Konversionsflächen“ um solche aus verkehrlicher oder wohnungsbaulicher Nutzung;
  • Einführung eines Vergütungsanspruches für PV-Anlagen, die mit einer Entfernung von bis zu 110 m längs vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen liegen;
  • Einführung eines Vergütungsanspruches für PV-Anlagen auf Flächen, die als Gewerbe- oder Industriegebiet bauplanerisch ausgewiesen sind, unabhängig von der Vornutzung der beplanten Fläche;
  • Aufhebung des Stichtages 1. Januar 2015 für die Vergütung der förderungsfähigen „Freiflächenanlagen“;
  • Anpassung der Degression an die Marktentwicklung, d.h.
    • bei PV-Zubau um 2500 bis 3500 MW / Jahr Beibehaltung der Degression von 9%,
    • bei Zubau über 3500 MW / Jahr Erhöhung der Degression schrittweise in Abhängigkeit der jeweiligen Zahlenwerte (je nach Entwicklung in 2011 bzw. ab 2012 um 1 - 12%),
    • bei Zubau unter 2500 MW / Jahr Verringerung der Degression schrittweise in Abhängigkeit der jeweiligen Zahlenwerte (je nach Entwicklung in 2011 bzw. ab 2012 um 1 - 7,5%);
  • Erhöhung der Anlagengröße, bis zu der der sog. „Eigenverbrauch“ (§ 33 Abs. 2 EEG 2009) vergütet wird, auf bis einschließlich 500 kW und Festsetzung der Eigenverbrauchsvergütung auf die Einspeisevergütung verringert um 16,38 Cent/kWh für bis zu 30% Eigenverbrauchsanteil bzw. auf Einspeisevergütung verringert um 12 Cent/kWh für den 30% überschreitenden Eigenverbrauchsanteil;
  • Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung sowie eine verlängerte Antragsfrist für bestimmte stromintensive Unternehmen im Rahmen des Belastungsausgleiches.

E. Dokumente im weiteren Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren

  1. In seiner Sitzung vom 26. März 2010 hatte der Bundesrat bereits eine Entschließung zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung gefasst (s. im Anhang BR-Drs. 110/10 (Beschluss)), in welcher er den Deutschen Bundestag bat,
    • die einmalige Absenkung der Einspeisevergütung für alle Anlagen einheitlich auf 10 % zu begrenzen,
    • eine Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen auf solche PV-Anlagen zu beschränken, welche sich auf begleitenden baulichen Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen befinden.
  2. Auf die im ersten Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/1147, s. Anhang) vorgeschlagenen Änderungen hatte sich die Regierungskoalition der CDU/CSU und FDP in Grundzügen in einem Kabinetttsbeschluss vom 3. März 2010 (sog. Formulierungshilfe, s. Anhang) geeinigt.
  3. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte am 20. Januar 2010 ein sog. Eckpunktepapier (s. Anhang) mit Vorschlägen zu Änderungen am 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

     

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Regierungsfraktionen
Fundstelle (Regierungsentwurf)

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Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 17/1604, BT-Drs. 17/1147, BR-Drs. 284/10(neu), BR-Drs. 284/10(B), BR-Drs. 284/1/10, BR-Drs. 284/2/10, BR-Drs. 284/3/10, BT-Drs. 17/2402