Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ fand am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit
online statt.Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie viel flexible Kraftwerkskapazitäten Deutschland im Jahr 2050 brauchen würde, um mögliche "kalte Dunkelflauten" (Zeiten im Winter mit keiner Sonnenstrahlung und keinem Windaufkommen) überbrücken zu können. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass 10 GW zusätzlicher Kraftwerksleistung vorhanden sein müssten, um die möglichen Stromlücken zu decken. Jedoch könne es dazu kommen, dass manche Kraftwerke so selten angefahren werden (wenige Stunden im Jahr), dass sie einen Strompreis von 10.000 €/MWh bräuchten, um rentabel zu werden.
Im Artikel berichten die Autoren von einem neuen Projekt des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Dieses Projekt, Eurobar (steht für “European Offshore Busbar”), soll eine europaweite Vernetzung von Offshore-Windparks sein und dadurch die Erschließung der europäischen Offshore-Potenziale ermöglichen.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, wie sich einfache Verbraucher aufgrund der Einspeiseförderung zu Prosumern und nun mittels Digitalisierung zu "Flexumern" entwickeln. Als "Flexumer" werden Akteure aus den Bereichen Haushalt bis hin zu Industrie beschrieben, die ihr Flexibilitätspotenzial in Form von steuerbaren Lasten, Erzeugungseinheiten, Sektorenkopplung oder Speichern dem Energiesystem zur Verfügung stellen.
Der Autor erläutert in seinem Artikel die Schwierigkeiten der Marktintegration von Mikroinvertern in Deutschland. Diese Wechselrichter werden an ein jedes Photovoltaik-Modul einzeln angeschlossen und verbinden damit die Technologie von Stringwechselrichtern und die von DC-Optimierern. Dadurch kann das MPP-Tracking (Maximum Power Point) optimiert werden und einzelne Module können im Fall einer Überspannung abgeschaltet werden.
Der Autor setzt sich in diesem Artikel ausführlich mit der zukünftigen Entwicklung von Gaskraftwerken in Deutschland auseinander. Aktuell lohne sich der Volllastbetrieb von Gaskraftwerken aufgrund von niedrigen Börsenstrompreisen nicht. Durch den Wegfall von Kern- und Kohlekraftwerken würde sich das jedoch ändern und dutzende Gaskraftwerke könnten ihre Leistungen hochfahren, wodurch auch die Angst vor einem Blackout nicht länger begründet sei.
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (Kapazitätsreserveverordnung - KapResV) vom 29. Januar 2019 (BGBl. I S. 58), die zuletzt durch Artikel 8a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist.
Im Editorial geht der Autor auf die Diskrepanzen zwischen der Bunderegierung und der EU im Energiesektor, insbesondere zu den Themen Kapazitätsreserve, Interkonnektorenverfügbarkeit und Ausbauziele für Erneuerbare Energien ein.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 8. Mai 2018 die Beschlüsse BK6-18-019 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und BK6-18-020 zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Minutenreserve getroffen.
Anbei finden Sie die Rechtsetzungsmaterialien zur Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (Kapazitätsreserveverordnung - KapResV).
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Die von der Agora Energiewende und der Energynautics GmbH durchgeführte Kurzstudie stellt fünf Maßnahmen bezüglich einer optimalen Ausnutzung der bestehenden Stromnetze vor und erläutert erforderliche Schritte für die Integration Erneuerbarer Energien bei einem fortschreitenden Zubau.
Die Kurzanalyse der Agora Energiewende befasst sich mit dem Beitrag des Kohleausstiegs zum erreichen der Reduktionsziele für CO2-Emissionen und geht auf die Auswirkungen eines solchen für die Versorgungssicherheit und die Stromimporte sowie -exporte ein.
Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten der Sekundärregelung und der Minutenreserve
Der Beitrag setzt sich mit der Flexibilität von Biogasanlagen und den daraus entstehenden Möglichkeiten im zukünftigen Strommarkt auseinander. Der Autor kritisiert hierbei auch die seiner Meinung nach zu wenig berücksichtigte Rolle dieser Anlagen durch die Regelungen der letzten EEG-Novellen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).
Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:
Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wertet in seiner Veröffentlichung »Ein Strommarkt für die Energiewende (Weißbuch)« vom Juli 2015 den durch das Grünbuch angeregten Konsultationsprozess aus und kommt zu dem Ergebnis, d
Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU uns SPD haben am 1. Juli 2015 eine politische Vereinbarung über die Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende getroffen (s. Anhang). Danach soll der bestehende Strommmarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickelt werden.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf derzeitige energiepolitische und -rechtliche Diskussionen um ein neues Strommarktdesign und unterschiedliche Vermarktungsmodelle, u.a. auf Kapazitätsmärkte und das Grünstrom-Marktmodell, ein.
Im Oktober 2014 wurde das Grünbuch zum Strommarkt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht, um damit eine breite Diskussion und Konsultation zum zukünftigen Strommarktdesign anzuregen.
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag grundsätzliche und aktuelle Fragen des institutionellen Stromsektordesigns im Bereich der Erzeugung, wobei sie ihren Fokus auf die Bereitstellung und Finanzierung von Stromerzeugungskapazität legen. Sie befassen sich zunächst mit dem Zielsystem, welches sie ihrer Analyse zugrunde legen und stellen sodann das "Energy-Only-Markt"-Modell sowie das "Kapazitätsinstrumente"-Modell dar.
In seinem Sondergutachten vom 23. Dezember 2013 diskutiert der Sachverständigenrat für Umweltfragen ein neues Strommarktdesign für Deutschland und befasst sich u.a. mit der Funktionsweise des Strommarktes, den technischen Eigenschaften eines flexiblen und strombasierten Energiesystems und dem Strommarktdesign bei Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien.
In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Frage, wie ein Flexibilitätsmarkt aussehen könnte, der die fluktuierenden erneuerbaren Energien ökonomisch sinnvoll in das Stromversorgungssystem integrieren würde. Es werden dabei gängige Herangehensweisen des Gesetzgebers zur Flexibilitätsbeschaffung untersucht, und diesbezüglich drei Reformvorschläge vorgestellt. Unter anderem schlägt der Autor die Schaffung eines umfassenden Flexibilitätsmarktes vor, der die flexible Erzeugung, Stromspeicher und die Verbrauchssteuerung umfasst und staatliche Märkte ersetzen soll.
Die Autoren analysieren die Debatten zur Erforderlichkeit von sogenannten Kapazitätsmechanismen aus deutscher und europäischer Perspektive und diskutieren die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Lösungen.